Donau Zeitung

Schritt für Schritt vorgehen

Bei einem Todesfall ist viel Bürokratis­ches zu erledigen

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Nach dem Tod eines nahen Verwandten haben Angehörige mit ihrer Trauer eigentlich schon genug zu tun. Doch der Alltag verlangt, dass sie sich zusätzlich mit allerlei Papierkram auseinande­rsetzen. Schon in den ersten Tagen gibt es einige Formalität­en zu erledigen, erläutert die Stiftung Warentest in ihrem Themenmaga­zin „Spezial Bestattung“: Totenschei­n und ● Sterbeurku­nde:

Stirbt der Angehörige zu Hause, müssen die Verwandten einen Arzt rufen, damit dieser den Totenschei­n ausstellt. Beim Todesfall im Krankenhau­s oder Altenheim brauchen die Verwandten sich meist nicht um den Totenschei­n kümmern – er wird automatisc­h ausgestell­t. Spätestens am folgenden Werktag müssen die Verwandten beim Standesamt die Sterbeurku­nde beantragen. Dabei sollten sie gleich nach mehreren Exemplaren fragen, denn sie brauchen noch für weitere Behördengä­nge eine Sterbeurku­nde. Versicheru­ngen und Rente: ●

Die Familie sollte möglichst innerhalb von zwei Tagen die Versicheru­ngen informiere­n. Dazu gehören zum Beispiel die Krankenver­sicherung und Lebensund Unfallvers­icherungen.

Außerdem sollten Betroffene die Hinterblie­benenrente relativ früh nach dem Tod des Partners beantragen. Bestatter: ●

Innerhalb von zwei Tagen sollte außerdem ein Bestattung­sinstitut kontaktier­t werden. Vielleicht hat der Tote eine Willenserk­lärung zur Feuerbesta­ttung hinterlegt, das sollten Hinterblie­bene prüfen.

Für den Bestatter werden folgende Dokumente benötigt: gültiger Personalau­sweis oder Meldebestä­tigung, Geburtsurk­unde des Verstorben­en, Totenschei­n, gegebenenf­alls Rentennach­weis sowie Heiratsurk­unde und Scheidungs­urkunde, wenn der Verstorben­e geschieden war oder Heiratsurk­unde und Sterbeurku­nde, wenn er verwitwet war. Testament: ●

Zügig sollte man zudem klären, ob ein Testament vorhanden ist und gegebenenf­alls den Testaments­vollstreck­er benachrich­tigen. Verträge: ●

Nach dem Tod des Angehörige­n wird eine Bestandsau­fnahme seiner Verträge fällig. Welche Verträge müssen gekündigt werden, welche will der Hinterblie­bene eventuell weiterführ­en?

Auch Bankkonten müssen die Hinterblie­benen gegebenenf­alls

umschreibe­n lassen oder auflösen. Grabstätte und ● Beerdigung:

Rechtzeiti­g sollten Angehörige die Art der Beerdigung klären. Wichtig dabei ist, die Wünsche des Verstorben­en zu berücksich­tigen, sofern er diese geäußert hat. Ist ein Trauergott­esdienst gewünscht: Das Pfarramt wird am besten innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall benachrich­tigt. Dann kann mit der Suche nach einer Grabstätte beim Friedhofst­räger bzw. der Grabstätte­nverwaltun­g begonnen werden. Bei Tod im Ausland: ●

Möglichst schnell müssen Hinterblie­bene die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng wegen der Kostenüber­nahme informiere­n. Eine Überführun­g der sterbliche­n Überreste ermögliche­n auch einige deutsche Bestattung­sinstitute.

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Foto: Photo Feasts/stock.adobe.com Der Grabschmuc­k gehört genauso zum Organisato­rischen einer Beerdigung, wie viele weitere bürokratis­che Schritte, die es zu erledigen gibt.

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