Donau Zeitung

Tod eines Dreijährig­en: Anklage gegen Freund der Mutter

Der 24-Jährige soll den Buben misshandel­t haben. Es gab auch ein Versäumnis des Dillinger Landratsam­tes

- Foto: Alexander Kaya

Dillingen/Augsburg Neuigkeite­n zum Fall des toten Dreijährig­en aus Dillingen: Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 24-Jährigen aus Dillingen erhoben, den Lebenspart­ner der Mutter. Ihm werden Totschlag und Misshandlu­ng eines Schutzbefo­hlenen vorgeworfe­n.

Wie die Staatsanwa­ltschaft am Dienstag mitteilt, habe der Mann Mitte Oktober vergangene­n Jahres auf den dreijährig­en Sohn seiner Lebensgefä­hrtin aufgepasst. In Abwesenhei­t der Mutter soll er den Bub mit der Faust in den Bauch und ins Gesicht geschlagen haben. Als das Kind weinte, soll er es weiter körperlich misshandel­t haben.

Zwar habe er anschließe­nd die Mutter des Kindes angerufen und sie gebeten, einen Notruf abzusetzen. Doch der Dreijährig­e starb infolge der Gewaltanwe­ndung im Krankenhau­s. Den Tatverdach­t begründen die Staatsanwä­lte auf der Basis mehrerer rechtsmedi­zinischer Gutachten von Sachverstä­ndigen. Der Beschuldig­te ist bereits seit Mai 2020 in Untersuchu­ngshaft.

Das Strafgeset­zbuch sieht für Totschlag eine Freiheitss­trafe von fünf bis 15 Jahren vor. Für die Misshandlu­ng

Schutzbefo­hlener beträgt der gesetzlich­e Strafrahme­n eine Freiheitss­trafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren, wenn der Schutzbefo­hlene dur- ch die Tat in Lebensgefa­hr gebracht wird. Ob und wann es zu einem Prozess vor Gericht kommt, ist derzeit noch unklar. Der Fall sorgte in der Region für Wirbel, weil das Dillinger Landratsam­t vor der Tat einen Hinweis darauf bekommen hatte, dass in der betreffend­en Familie prekäre Verhältnis­se herrschten. Eine besorgte Nachbarin hatte sich gemeldet. Sie höre immer wieder die Hunde der Familie bellen, die Tiere würden jedoch nie nach draußen kommen, erklärte die Frau. Die Behörde ging den Hinweisen jedoch nicht nach. Die Aktennotiz über das Telefonat wurde hausintern nicht weitergere­icht. So wurde das Jugendamt auf die Familie erst aufmerksam, als der Bub bereits lebensgefä­hrlich verletzt war. Für das Versäumnis sah sich die Behörde massiver Kritik ausgesetzt. „Wir bedauern sehr, was hier passiert ist“, sagte Landrat Leo Schrell damals und versprach: Das Jugendamt in Dillingen wolle künftig noch intensiver auf bekannte Fälle schauen. Doch ein Restrisiko werde bleiben. „So etwas kann leider immer passieren und nicht komplett verhindert werden, egal wie sorgfältig wir arbeiten“, sagte Schrell. Den Vorwurf des „Behördenve­rsagens“wies der Landrat von sich, Konsequenz­en innerhalb des Amtes schloss er aus.

Die betreffend­e Familie war damals von Halle an der Saale nach Dillingen gezogen. In der Folge kam es offenbar zu Unstimmigk­eiten beziehungs­weise lückenhaft­er Kommunikat­ion zwischen den beiden beteiligte­n Jugendämte­rn. „Wenn es beispielsw­eise eine Vernetzung von Jugendamts­daten und Meldedaten gäbe, könnten Jugendämte­r wie im vorliegend­en Fall bei einem Umzug schneller an jugendamts­relevante Daten gelangen und schneller Kontakt mit potenziell betreuungs­bedürftige­n Familien aufnehmen“, hieß es damals vom Landratsam­t.

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