Tod eines Dreijährigen: Anklage gegen Freund der Mutter
Der 24-Jährige soll den Buben misshandelt haben. Es gab auch ein Versäumnis des Dillinger Landratsamtes
Dillingen/Augsburg Neuigkeiten zum Fall des toten Dreijährigen aus Dillingen: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 24-Jährigen aus Dillingen erhoben, den Lebenspartner der Mutter. Ihm werden Totschlag und Misshandlung eines Schutzbefohlenen vorgeworfen.
Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilt, habe der Mann Mitte Oktober vergangenen Jahres auf den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin aufgepasst. In Abwesenheit der Mutter soll er den Bub mit der Faust in den Bauch und ins Gesicht geschlagen haben. Als das Kind weinte, soll er es weiter körperlich misshandelt haben.
Zwar habe er anschließend die Mutter des Kindes angerufen und sie gebeten, einen Notruf abzusetzen. Doch der Dreijährige starb infolge der Gewaltanwendung im Krankenhaus. Den Tatverdacht begründen die Staatsanwälte auf der Basis mehrerer rechtsmedizinischer Gutachten von Sachverständigen. Der Beschuldigte ist bereits seit Mai 2020 in Untersuchungshaft.
Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Für die Misshandlung
Schutzbefohlener beträgt der gesetzliche Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren, wenn der Schutzbefohlene dur- ch die Tat in Lebensgefahr gebracht wird. Ob und wann es zu einem Prozess vor Gericht kommt, ist derzeit noch unklar. Der Fall sorgte in der Region für Wirbel, weil das Dillinger Landratsamt vor der Tat einen Hinweis darauf bekommen hatte, dass in der betreffenden Familie prekäre Verhältnisse herrschten. Eine besorgte Nachbarin hatte sich gemeldet. Sie höre immer wieder die Hunde der Familie bellen, die Tiere würden jedoch nie nach draußen kommen, erklärte die Frau. Die Behörde ging den Hinweisen jedoch nicht nach. Die Aktennotiz über das Telefonat wurde hausintern nicht weitergereicht. So wurde das Jugendamt auf die Familie erst aufmerksam, als der Bub bereits lebensgefährlich verletzt war. Für das Versäumnis sah sich die Behörde massiver Kritik ausgesetzt. „Wir bedauern sehr, was hier passiert ist“, sagte Landrat Leo Schrell damals und versprach: Das Jugendamt in Dillingen wolle künftig noch intensiver auf bekannte Fälle schauen. Doch ein Restrisiko werde bleiben. „So etwas kann leider immer passieren und nicht komplett verhindert werden, egal wie sorgfältig wir arbeiten“, sagte Schrell. Den Vorwurf des „Behördenversagens“wies der Landrat von sich, Konsequenzen innerhalb des Amtes schloss er aus.
Die betreffende Familie war damals von Halle an der Saale nach Dillingen gezogen. In der Folge kam es offenbar zu Unstimmigkeiten beziehungsweise lückenhafter Kommunikation zwischen den beiden beteiligten Jugendämtern. „Wenn es beispielsweise eine Vernetzung von Jugendamtsdaten und Meldedaten gäbe, könnten Jugendämter wie im vorliegenden Fall bei einem Umzug schneller an jugendamtsrelevante Daten gelangen und schneller Kontakt mit potenziell betreuungsbedürftigen Familien aufnehmen“, hieß es damals vom Landratsamt.