Kindergarten in Glött wegen Corona geschlossen
Die Tochter einer Mitarbeiterin ist positiv auf Covid-19 getestet worden. Bürgermeister Friedrich Käßmeyer informiert, wann die Einrichtung wieder geöffnet werden soll. Die Zahl der Infektionen im Landkreis steigt
Glött Seit Freitag sind der Kindergarten und die Kinderkrippe in Glött wegen Corona geschlossen. Das bestätigte Bürgermeister Friedrich Käßmeyer am Samstag auf Anfrage unserer Zeitung.
Wie der Rathauschef informierte, hat sich die Tochter einer Mitarbeiterin mit dem Coronavirus infiziert. „Jetzt muss das Personal des Kindergartens und der Kinderkrippe auf Covid-19 getestet werden“, teilte Käßmeyer mit. Als der CoronaFall am Freitag bekannt wurde, hätten Kindergartenleitung und die Gemeinde sofort reagiert. Die Eltern seien verständigt worden, damit sie ihre Kinder abholen oder die Buben und Mädchen, sofern noch nicht geschehen, erst gar nicht in die
Einrichtungen bringen. Der Kin- dergarten im Rathaus und die Kinderkrippe nebenan wurden geschlossen, erläutert Käßmeyer.
„Die Eltern haben mit Verständnis auf die Entscheidung reagiert“, sagt der Bürgermeister.
Die Tests der sechs Mitarbeiterinnen sollen am Montag abgeschlossen sein. Wenn die Ergebnisse negativ seien, können die beiden Einrichtungen voraussichtlich am Mittwoch wieder geöffnet werden, hofft der Rathauschef. Die Kommune habe kein Personal, das die Betreuung vorübergehend hätte übernehmen können. Den Kindergarten im Erdgeschoss des Glötter Rathauses besuchen, wie Käßmeyer mitteilt, 26 Buben und Mädchen. In der Kinderkrippe im Pfarrhof nebenan werden zehn Kinder betreut.
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus ist am Wochenende auch im Landkreis Dillingen weiter gestiegen. Am Samstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz
nach Angaben des Dillinger Landratsamts bei 30,1. Am Sonntag registrierte die Behörde dann im Landkreis 34,2 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Damit lag die Region noch knapp unter der Warnwert-Grenze.
Ab einem Inzidenzwert von 35 gilt in Gastwirtschaften eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Ab dieser Uhrzeit herrscht auch ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen – Tankstellen dürfen nach 23 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. In der Öffentlichkeit und in privaten Räumen dürfen sich dann maximal zehn Personen oder zwei Haushalte treffen. Auch bei privaten Feiern – egal ob zu Hause oder an einem Veranstaltungsort – sind ab diesem Warnwert maximal zehn Teilnehmer erlaubt.