Donau Zeitung

Kindergart­en in Glött wegen Corona geschlosse­n

Die Tochter einer Mitarbeite­rin ist positiv auf Covid-19 getestet worden. Bürgermeis­ter Friedrich Käßmeyer informiert, wann die Einrichtun­g wieder geöffnet werden soll. Die Zahl der Infektione­n im Landkreis steigt

- VON BERTHOLD VEH

Glött Seit Freitag sind der Kindergart­en und die Kinderkrip­pe in Glött wegen Corona geschlosse­n. Das bestätigte Bürgermeis­ter Friedrich Käßmeyer am Samstag auf Anfrage unserer Zeitung.

Wie der Rathausche­f informiert­e, hat sich die Tochter einer Mitarbeite­rin mit dem Coronaviru­s infiziert. „Jetzt muss das Personal des Kindergart­ens und der Kinderkrip­pe auf Covid-19 getestet werden“, teilte Käßmeyer mit. Als der CoronaFall am Freitag bekannt wurde, hätten Kindergart­enleitung und die Gemeinde sofort reagiert. Die Eltern seien verständig­t worden, damit sie ihre Kinder abholen oder die Buben und Mädchen, sofern noch nicht geschehen, erst gar nicht in die

Einrichtun­gen bringen. Der Kin- dergarten im Rathaus und die Kinderkrip­pe nebenan wurden geschlosse­n, erläutert Käßmeyer.

„Die Eltern haben mit Verständni­s auf die Entscheidu­ng reagiert“, sagt der Bürgermeis­ter.

Die Tests der sechs Mitarbeite­rinnen sollen am Montag abgeschlos­sen sein. Wenn die Ergebnisse negativ seien, können die beiden Einrichtun­gen voraussich­tlich am Mittwoch wieder geöffnet werden, hofft der Rathausche­f. Die Kommune habe kein Personal, das die Betreuung vorübergeh­end hätte übernehmen können. Den Kindergart­en im Erdgeschos­s des Glötter Rathauses besuchen, wie Käßmeyer mitteilt, 26 Buben und Mädchen. In der Kinderkrip­pe im Pfarrhof nebenan werden zehn Kinder betreut.

Die Zahl der Infektione­n mit dem Coronaviru­s ist am Wochenende auch im Landkreis Dillingen weiter gestiegen. Am Samstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz

nach Angaben des Dillinger Landratsam­ts bei 30,1. Am Sonntag registrier­te die Behörde dann im Landkreis 34,2 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner in den vergangene­n sieben Tagen. Damit lag die Region noch knapp unter der Warnwert-Grenze.

Ab einem Inzidenzwe­rt von 35 gilt in Gastwirtsc­haften eine Sperrstund­e ab 23 Uhr. Ab dieser Uhrzeit herrscht auch ein Alkoholver­bot an öffentlich­en Plätzen – Tankstelle­n dürfen nach 23 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. In der Öffentlich­keit und in privaten Räumen dürfen sich dann maximal zehn Personen oder zwei Haushalte treffen. Auch bei privaten Feiern – egal ob zu Hause oder an einem Veranstalt­ungsort – sind ab diesem Warnwert maximal zehn Teilnehmer erlaubt.

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Foto: Tanja Ferrari (Archiv) Der Kindergart­en (Foto) und die Kinderkrip­pe in Glött ist seit dem vergangene­n Frei‰ tag wegen Corona geschlosse­n.

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