Diese Regeln gelten seit dem 22. Oktober im Landkreis DonauRies
MASKENPFLICHT UND ALKOHOLVERBOT
● Das gilt an allen Bahnhöfen, Bus bahnhöfen (inkl. Vorplätze) und Bus haltestellen;
● Donauwörth: Hindenburgstraße und Spitalstraße, Reichsstraße samt allen „Nebenstichstraßen“, Platz der Begegnung, AndreasMayrStraße, Neudegger Allee;
● Nördlingen: Marktplatz, Rüben markt, Schrannenstraße, Bei den Kornschrannen und Löpsinger Straße (Bereich der Fußgängerzone).
● Rain: Hauptstraße, Schlosshof (Schloßstraße), Stadtpark (an Schloss anschließend), GeorgWeber Park (Meisenweg);
● Harburg: Wörnitzstrand, alte stei nerne Brücke, Burg Harburg;
● Oettingen i. Bay.: Südlicher Hofgar ten, Parkplatz „Saumarkt“an der Schäfflergasse, Marktplatz an der Schloßstraße.
MASKENPFLICHT
● Auf allen Friedhöfen;
● In Donauwörth zusätzlich zu den zu vor genannten Straßen auch am Kreuzungsbereich Sallinger Straße/Ber ger Allee;
● In allen öffentlichen Gebäuden und dort, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist wie am Arbeits platz, Flur, Aufzug, Kantine, Sport stätten, Museen.
KONTAKTBESCHRÄNKUNG
● Private Feiern und Treffen mit ma ximal fünf Personen ODER Mitglie dern aus zwei Haushalten. Unter privat fallen auch Versammlungen von Ver einen und Parteien.
● Ausgenommen sind öffentliche Veranstaltungen im Sport und in der Kultur. Der Besuch eines Kinos oder anderer Veranstaltungen ist mit Maske am Platz möglich. Schwimmbä der dürfen offen bleiben.
SCHULE UND KINDERGARTEN:
● Maskenpflicht für alle Schulkinder während der gesamten Schulzeit und im Hort und für Lehrer und Personal im gesamten Schulgebäude.
● Teilung von Klassen und Wechsel unterricht, wenn Abstand von 1,5 Metern im Unterricht nicht möglich ist.
● Kinderbetreuung in streng getrenn ten Gruppen, Betreuer mit Maske.
SPERRSTUNDE
● Generell ab 22 Uhr für gesamte Gastronomie. Auch kein Verkauf von Alkohol an Tankstellen und weiteren Verkaufsstellen, auch keine Liefe rung. (pm) O Eine Bürgerhotline ist geschaltet ab 22. Oktober unter 0906/74443 zu den regulären Öffnungszeiten des Land ratsamtes. Die Allgemeinverfügung ist im Original zu finden unter donau ries.de/corona.