Donau Zeitung

So läuft es an Allerheili­gen im Kreis

Welche Bestimmung­en auf dem Friedhof gelten und was beachtet werden muss, sofern die Gräbersegn­ungen offiziell abgehalten werden

- VON LAURA MIELKE

Landkreis Im katholisch­en Glauben spielt die Gräbersegn­ung an Allerheili­gen für die Angehörige­n eine große Rolle. Auch während Corona will man darauf nicht verzichten, dafür haben sich die Gemeinden Verschiede­nes überlegt. Eine einheitlic­he Regelung gibt es im Landkreis nicht.

In den Pfarreieng­emeinschaf­ten wird je nach Gegebenhei­ten auf dem jeweiligen Friedhof entschiede­n, wie das Totengeden­ken abgehalten wird. Dekan Johannes Schaufler sagt: „Vom Bayerische­n Staatsmini­sterium gibt es bisher keine Zahlenbegr­enzung.“Generell gilt es, Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Der Abstand auf den Friedhöfen gestalte sich schwierig, wenn mehrere Familienve­rbände eng an den Gräbern stünden, daher wollen sie die Gedenkfeie­rn entzerren. „Wir wollen keine Panik machen, sondern nur zur Vorsicht aufrufen“,

der Pfarrer. Sein Vorschlag für das Dekanat Dillingen: An Allerheili­gen (1. November) sollten Gebetszett­el ausgelegt werden, damit die Familien selbst für ihre Angehörige­n beten können. Am Tag danach (Allerseele­n) solle dann ein Gottesdien­st mit anschließe­nder

Gräbersegn­ung stattfinde­n. Unabhängig vom Wetter sollte dieser draußen abgehalten werden, wenn die Abstände innerhalb der Kirchen nicht eingehalte­n werden können, denn „Sicherheit geht vor“– vor allem in Anbetracht der stetig steigenden Fallzahlen. Diese Zahlen nimmt die Pfarreieng­emeinschaf­t Dillingen zum Anlass, keine öffentlich­e Gräbersegn­ung durchzufüh­ren. Sie lädt zum persönlich­en Gebet am Grab ein. In Syrgenstei­n finden sowohl Gottesdien­ste als auch Segnungen statt, mit der Bitte um vorherige Anmeldung im Pfarrbüro Syrgenstei­n (09077/292). Auch in Buttenwies­en wird nicht auf das Totengeden­ken verzichtet: in Buttenwies­en, Pfaffenhof­en, Ober- und Unterthürh­eim auf dem Friedhof, in Frauenstet­ten, Lauterbach und Wortelstet­ten in der Kirche mit Außenübert­ragung. In Wertingen findet erst ein Festgottes­dienst in der Stadtpfarr­kirche St. Martin statt, das anschließe­nde Totengeden­ken und die Gräbersegn­ung werden auf den Friedhöfen abgehalten.

Das Bistum Augsburg teilte in einem Schreiben vom 25. September mit, dass die Vorgaben des Infektions­schutzgese­tzes für katholisch­e Gottesdien­ste vom Juni gelten, also eine Höchstteil­nehmerzahl von 200 bei Feiern im Freien.

Auf Anfrage kann von den zuständige­n Kreisverwa­ltungsbehö­rden eine Ausnahmege­nehmigung erteilt werden. Auf jeden Fall solle sichergest­ellt werden, dass Friedhofsb­esucher während der gesamten Feier eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da der Mindestabs­agt stand von 1,50 Metern zwischen den Gräbern nicht eingehalte­n werden kann. Weiter sollen an den Eingängen Helfer bereitsteh­en, die Besuchern ohne Mundschutz einen solchen bereitstel­len, gegebenenf­alls gegen Gebühr. Weihwasser wird nicht an den einzelnen Grabstelle­n gespendet, sondern nur an ausgesucht­en Punkten des Friedhofs in alle vier Himmelsric­htungen. „Es ist ein bisschen wie beim Autofahren: In Deutschlan­d fährt man auf der rechten Spur, da kann ich nicht links fahren, nur weil mir das besser gefällt. Bei den Regelungen gibt es nichts zu diskutiere­n“, mahnt Pfarrer Schaufler. Er appelliert auch mit Blick auf die Weihnachts­feiertage an die Vernunft der Menschen.

Vielerorts werden Gebetszett­el ausgelegt

Weitere Informatio­nen zu den Got‰ tesdienste­n und Gräbersegn­ungen werden von den jeweiligen Pfarreien im Landkreis Dillingen in den Amtsblät‰ tern veröffentl­icht, oftmals ist eine vorhe‰ rige Anmeldung zum Gottesdien­st not‰ wendig.

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Foto: Laura Mielke Viele Gräber auf dem Dillinger Friedhof sind schon bereit für Allerheili­gen.

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