So läuft es an Allerheiligen im Kreis
Welche Bestimmungen auf dem Friedhof gelten und was beachtet werden muss, sofern die Gräbersegnungen offiziell abgehalten werden
Landkreis Im katholischen Glauben spielt die Gräbersegnung an Allerheiligen für die Angehörigen eine große Rolle. Auch während Corona will man darauf nicht verzichten, dafür haben sich die Gemeinden Verschiedenes überlegt. Eine einheitliche Regelung gibt es im Landkreis nicht.
In den Pfarreiengemeinschaften wird je nach Gegebenheiten auf dem jeweiligen Friedhof entschieden, wie das Totengedenken abgehalten wird. Dekan Johannes Schaufler sagt: „Vom Bayerischen Staatsministerium gibt es bisher keine Zahlenbegrenzung.“Generell gilt es, Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Der Abstand auf den Friedhöfen gestalte sich schwierig, wenn mehrere Familienverbände eng an den Gräbern stünden, daher wollen sie die Gedenkfeiern entzerren. „Wir wollen keine Panik machen, sondern nur zur Vorsicht aufrufen“,
der Pfarrer. Sein Vorschlag für das Dekanat Dillingen: An Allerheiligen (1. November) sollten Gebetszettel ausgelegt werden, damit die Familien selbst für ihre Angehörigen beten können. Am Tag danach (Allerseelen) solle dann ein Gottesdienst mit anschließender
Gräbersegnung stattfinden. Unabhängig vom Wetter sollte dieser draußen abgehalten werden, wenn die Abstände innerhalb der Kirchen nicht eingehalten werden können, denn „Sicherheit geht vor“– vor allem in Anbetracht der stetig steigenden Fallzahlen. Diese Zahlen nimmt die Pfarreiengemeinschaft Dillingen zum Anlass, keine öffentliche Gräbersegnung durchzuführen. Sie lädt zum persönlichen Gebet am Grab ein. In Syrgenstein finden sowohl Gottesdienste als auch Segnungen statt, mit der Bitte um vorherige Anmeldung im Pfarrbüro Syrgenstein (09077/292). Auch in Buttenwiesen wird nicht auf das Totengedenken verzichtet: in Buttenwiesen, Pfaffenhofen, Ober- und Unterthürheim auf dem Friedhof, in Frauenstetten, Lauterbach und Wortelstetten in der Kirche mit Außenübertragung. In Wertingen findet erst ein Festgottesdienst in der Stadtpfarrkirche St. Martin statt, das anschließende Totengedenken und die Gräbersegnung werden auf den Friedhöfen abgehalten.
Das Bistum Augsburg teilte in einem Schreiben vom 25. September mit, dass die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für katholische Gottesdienste vom Juni gelten, also eine Höchstteilnehmerzahl von 200 bei Feiern im Freien.
Auf Anfrage kann von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Auf jeden Fall solle sichergestellt werden, dass Friedhofsbesucher während der gesamten Feier eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da der Mindestabsagt stand von 1,50 Metern zwischen den Gräbern nicht eingehalten werden kann. Weiter sollen an den Eingängen Helfer bereitstehen, die Besuchern ohne Mundschutz einen solchen bereitstellen, gegebenenfalls gegen Gebühr. Weihwasser wird nicht an den einzelnen Grabstellen gespendet, sondern nur an ausgesuchten Punkten des Friedhofs in alle vier Himmelsrichtungen. „Es ist ein bisschen wie beim Autofahren: In Deutschland fährt man auf der rechten Spur, da kann ich nicht links fahren, nur weil mir das besser gefällt. Bei den Regelungen gibt es nichts zu diskutieren“, mahnt Pfarrer Schaufler. Er appelliert auch mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage an die Vernunft der Menschen.
Vielerorts werden Gebetszettel ausgelegt
Weitere Informationen zu den Got tesdiensten und Gräbersegnungen werden von den jeweiligen Pfarreien im Landkreis Dillingen in den Amtsblät tern veröffentlicht, oftmals ist eine vorhe rige Anmeldung zum Gottesdienst not wendig.