So kann man auch nach dem 30. November kündigen
Die meisten KfzVersicherungen laufen bis zum Jahresende, sodass die Kün digung dem Anbieter spätestens am 30. November vorliegen muss. Ver sicherer können ihren Beitrag jedoch ab dem neuen Jahr erhöhen – und teilen dies oft im Dezember erst mit. Dann steht dem Kunden ein Sonder kündigungsrecht innerhalb eines Mo nats nach Zugang des Erhöhungs schreibens zu.
Aber Achtung: Die Preiserhöhung ab Januar ist nicht leicht zu erkennen, wenn der Kunde gleichzeitig in eine günstigere SFRabattklasse einge stuft wird. Dann fällt die Rechnung trotz höherem Beitrag niedriger aus. Daher sollte auf den sogenannten Ver gleichsbeitrag geachtet werden, rät die Stiftung Warentest. Das ist die Summe, die der Kunde zahlen müsste, wenn die neue SFKlasse für 2021 schon 2020 gegolten hätte. „Liegt der neue Beitrag über dem Ver gleichsbeitrag, ist die Versicherung teurer geworden“, erläutert die Stif tung. Wichtig zu wissen: Manchmal ist der Vergleichsbeitrag im Kleinge druckten oder auf der Rückseite der Rechnung versteckt. (shp)