Donau Zeitung

So kann man auch nach dem 30. November kündigen

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Die meisten Kfz‰Versicheru­ngen laufen bis zum Jahresende, sodass die Kün‰ digung dem Anbieter spätestens am 30. November vorliegen muss. Ver‰ sicherer können ihren Beitrag jedoch ab dem neuen Jahr erhöhen – und teilen dies oft im Dezember erst mit. Dann steht dem Kunden ein Sonder‰ kündigungs­recht innerhalb eines Mo‰ nats nach Zugang des Erhöhungs‰ schreibens zu.

Aber Achtung: Die Preiserhöh­ung ab Januar ist nicht leicht zu erkennen, wenn der Kunde gleichzeit­ig in eine günstigere SF‰Rabattklas­se einge‰ stuft wird. Dann fällt die Rechnung trotz höherem Beitrag niedriger aus. Daher sollte auf den sogenannte­n Ver‰ gleichsbei­trag geachtet werden, rät die Stiftung Warentest. Das ist die Summe, die der Kunde zahlen müsste, wenn die neue SF‰Klasse für 2021 schon 2020 gegolten hätte. „Liegt der neue Beitrag über dem Ver‰ gleichsbei­trag, ist die Versicheru­ng teurer geworden“, erläutert die Stif‰ tung. Wichtig zu wissen: Manchmal ist der Vergleichs­beitrag im Kleinge‰ druckten oder auf der Rückseite der Rechnung versteckt. (shp)

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