Donau Zeitung

Die kleinen Freiheiten der Hobbysport­ler

Joggen, Golfen, Tennisspie­len, Inlineskat­en, Rudern, Radfahren oder Reiten zählen zu den Individual­sportarten, die im „Lockdown light“bis Ende November ausgeübt werden dürfen – allerdings nur unter strengen Auflagen

- VON GÜNTHER HÖDL UND GÜNTHER HERDIN

Alleine oder zu zweit joggen, radeln, etwas häusliche Gymnastik – viel mehr war nicht drin beim umfassende­n Corona-Lockdown im Frühjahr. Seit rund einer Woche gelten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wieder Einschränk­ungen – im sogenannte­n „Lockdown light“. Für den Vereins- und Freizeitsp­ort im Landkreis Dillingen bedeutet dies einen weitgehend­en Stillstand. Zumindest, was den Liga-Spielbetri­eb und das Gruppentra­ining betrifft. Anders als im Frühjahr ist diesmal aber im Individual­bereich etwas mehr an sportliche­r Bewegung gestattet. Unter Einschränk­ungen dürfen dafür sogar Sportanlag­en genutzt werden.

Dies wirft aber bei vielen Verbänden und Vereinen Fragen auf, wie die aktuellen Regelungen konkret in der sportliche­n Praxis umgesetzt werden können. Der Bayerische Landes-Sportverba­nd (BLSV) hat deshalb eine Pressemitt­eilung veröffentl­icht. Demnach besagt eine Präzisieru­ng, die in der achten bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung geregelt ist, dass Sportanlag­en nicht grundsätzl­ich geschlosse­n werden müssen. Sie dürfen geöffnet bleiben – allerdings nur unter der Einschränk­ung, dass Individual­sportarten ausgeübt werden.

Zu den wichtigste­n Punkten der aus diesen Regelungen resultiere­nden Fragestell­ungen hat das für den Sport zuständige Bayerische Innenminis­terium dem BLSV auf Anfrage geantworte­t. Da ist zunächst einmal die Klarstellu­ng des Begriffs Individual­sport: Darunter wird jede Sportausüb­ung verstanden, die allein, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands erfolgt. Dies gelte über alle Sportarten hinweg, zum Beispiel auch für den Kampfsport. Bei der Ausübung des Individual­sports müssen aber die Vorschrift­en aus dem Rahmenhygi­enekonzept unbedingt eingehalte­n werden.

BLSV-Präsident Jörg Ammon stellt grundsätzl­ich fest: „Die Einschränk­ungen für unsere Sportlerin­nen und Sportler sind gravierend.“Umso wichtiger sei es, dass es Antworten auf die drängendst­en Fragen der Vereine gibt, die für eine wichtige Orientieru­ng im Sportbetri­eb sorgen. „Auch in dieser schwierige­n Phase bin ich davon überzeugt, dass unsere Sportverei­ne und Sportfachv­erbände verantwort­ungsvoll im

Sinne ihrer Sportlerin­nen und Sportler handeln. Die Gesundheit aller steht hierbei im Mittelpunk­t!“Er ist zuversicht­lich: „In unserer Lebensgeme­inschaft Sport werden wir diese Krise gemeinsam durchstehe­n.“

Und BLSV-Kreisvorsi­tzender Alfons Strasser freut sich zwar schon auf die Zeit nach dem ganzen Corona-Spuk, stellt aber für die aktuelle Lage fest: „Unseren Vereinen fehlt mit dem persönlich­en Kontakt der Mitglieder und Sportler ein ganz wichtiges Standbein.“Es bestehe die Gefahr, dass die Mitglieder­zahlen sinken und sich Ehrenamtli­che zurückzieh­en. Strasser: „Das müssen wir verhindern. Die Politik sollte uns möglichst schnell die Rückkehr zu einem normalen Sportbetri­eb ermögliche­n.“Hier der aktuelle Blick auf einige unter Auflagen erlaubte Individual­sportarten:

● Tennis: Die meisten Hallen sind geöffnet. So auch in Wertingen auf dem Judenberg. Allerdings, so Betreiber Stefan Krebs, wird auf den beiden Plätzen erst ab dem späten Nachmittag und am Abend gespielt. Grundsätzl­ich sind nur Einzel erlaubt, Doppel hingegen nur mit Personen aus einem gemeinsame­n Haushalt. Die Spielerinn­en und Spieler müssen in Sportkleid­ung kommen, denn die Umkleideka­binen, die Duschen und die Gastronomi­e sind gesperrt.

● Golf: Streng sind auch hier die Corona-Auflagen. Geselligke­it nach der Runde im Klubrestau­rant? Duschen? Beides Fehlanzeig­e. Die Startzeite­n sind genau reglementi­ert, vor und nach dem Spiel heißt das oberste Gebot: Abstand halten! Das fällt beim Golfspiel auf dem weitläufig­en Freigeländ­e relativ leicht. Aktuell sind dort nur Solospiele­r oder maximal Zweier-Gruppen unterwegs, wenn die Spieler nicht dem gleichen Hausstand angehören. Unbestritt­en ist dabei: Der „Spaziergan­g mit Ballschlag­en“an der frischen Luft tut Körper und Seele gut – fernab jedweder CoronaAnst­eckungsgef­ahr.

● Leichtathl­etik: Keinesfall­s auf die faule Haut legen sich die Läuferinne­n und Läufer der LG Zusam. „Bei uns gibt es jede Menge Möglichkei­ten, Strecken von wenigen Kilometern bis zu 20 Kilometer zu laufen“, sagt LG-Chef Werner Friedel. Er selbst ist die meiste Zeit alleine im Mertinger Forst unterwegs. Der Einstieg ist entweder am Waldparkpl­atz Mertingen oder in der Nähe vom Jägerhaus in Lauterbach. „Vor allem unsere Topläufer nutzen den Mertinger Forst auch aufgrund seiner guten Wege fürs Training“, so der Lauterbach­er Werner Friedel. Ansonsten seien sie natürlich auch heimatnah am Laufen. Tobias Gröbl beispielsw­eise in Itzing und Umgebung, Christina Kratzer am Lech,

Michael Scheytt in den Wäldern Richtung Laugna und Osterbuch, Bernhard Gottschalk im Weisinger Forst und Thomas Eser auf einer Waldrunde Richtung Thürheim und im Donauried. Aber auch das gut ausgebaute Radwegenet­z werde von den LG-Sportlerin­nen und -Sportlern genutzt. „Die meisten unserer Läufer sind ausgerüste­t mit Stirnlampe oder Körperbele­uchtung“, ergänzt Friedel. Denn bei Nacht sei vor allem wichtig, gesehen zu werden. Eine Warnweste, Beleuchtun­g oder sonstiges Leuchtmate­rial sind da besonders hilfreich.

● Reitsport: Sondererla­ubnisse gibt es hier nicht nur wegen des Individual­sports, sondern auch aus Tierschutz­gründen. Denn Reiter müssen die Bewegung ihrer Pferde sicherstel­len. Dazu gehören auch Ausritte (hier nur zu zweit oder aus einem Hausstand). Allerdings sind in den Reitverein­en meist zeitliche Limits vorgegeben, die für die Grundverso­rgung ausreichen müssen und zu langes Verweilen auf der Anlage verhindern sollen. Für Tatjana Zoller, Besitzerin des Reiterhofe­s Zoltingen in der Gemeinde Bissingen, ist in diesen Zeiten vor allem Improvisie­ren angesagt. „Vieles läuft nur auf Sparflamme, aber wir kommen damit klar“, berichtet die Chefin. So dürfen sich in der Halle maximal vier Personen aufhalten, bei einer Unterricht­sstunde ist neben dem Reitlehrer oder der Reitlehrer­in gar nur eine weitere Person erlaubt. Um sich zeitlich nicht ins Gehege zu kommen, hat Tatjana Zoller eine WhatsApp-Gruppe eingericht­et, wo die Reiterinne­n und Reiter abklären können, wer zu welcher Zeit in die Halle kann und wer nicht.

● Rudern: Bis zum vergangene­n Donnerstag ging Alfred Schuster, Vorsitzend­er des Lauinger Ruderund Surfclubs, davon aus, dass für seine Mitglieder ein Sportverbo­t vorliege. Doch dann kam vom Verband die aufklärend­e Mitteilung, dass Rudern im Einerboot oder im Zweier, falls die Personen aus dem gleichen Haushalt kommen, doch erlaubt ist. Einige, so Schuster, haben die Chance sofort genutzt und haben in den vergangene­n Tagen ihre Boote zu Wasser gelassen. Vor allem die Mitglieder des „harten Kerns“, wie Schuster verrät. Diesem gehören circa 20 Erwachsene und zehn Jugendlich­e an. Insgesamt sind in Lauingen mehr als 100 Ruderer aktiv. In den Wintermona­ten etliche davon auf einem der insgesamt zehn Ruderergom­eter, die im Vereinshei­m stehen. Dort muss allerdings exakt auf die Hygienevor­schriften geachtet werden, damit nicht zur gleichen Zeit mehr Personen als erlaubt das Gleiche machen wollen – nämlich kräftig die Ruder von vorne nach hinten ziehen.

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Foto: Günther Hödl Frische Luft atmen und Abstand halten: Maximal in Zweier‰Gruppen dürfen Golfer zurzeit auf ihre Runde gehen, wenn sie nicht dem gleichen Hausstand angehören. Klubrestau­rant und Umkleiden sind wegen der Co‰ rona‰Auflagen geschlosse­n. Unser Bild zeigt die neunte Bahn des GC Hochstatt mit Kloster Neresheim im Hintergrun­d.
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Foto: Ulrich Wagner (Symbol) In Hallen kann weiterhin Tennis gespielt werden. Ein Doppel allerdings nur, wenn alle vier Personen aus dem gleichen Haushalt stammen. Ansonsten sind ausschließ­lich Einzel gestattet.

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