Prügelei unter Schülern eskaliert in Höchstädt
Fast 20 junge Männer sind beteiligt. Es sind Drogen und Alkohol im Spiel. Einer muss über Nacht ins Gefängnis
Höchstädt Szenen wie im Wilden Westen haben sich am Dienstagabend gegen 20.30 Uhr in der Deisenhofer Straße in Höchstädt abgespielt. Wie die Polizei in ihrem Bericht mitteilt, ist es zu einer großen Schlägerei zwischen jungen Männern gekommen. Ein 22-jähriger Schüler der Berufsschule hatte auf dem Radweg bei der Deisenhofer Straße gegen 19 Uhr zunächst aus unbekannten Gründen einen verbalen Streit mit einer Gruppe von 16bis 20-jährigen Mitschülern angefangen. Hierbei kam es zu einer gegenseitigen Schubserei, ohne jegliche Körperverletzungsdelikte, so die Polizei. Der 22-Jährige entfernte sich dann von der Örtlichkeit und forderte vermutlich telefonisch Verstärkung an. Gegen 20.30 Uhr fuhren drei Fahrzeuge mit Augsburger
Kennzeichen vor. Aus den Fahrzeugen stiegen insgesamt rund zehn bis 15 Personen aus und schlugen auf vier 16 bis 20 Jahre alte Geschädigte wahllos ein. Drei der Geschädigten wurden leicht verletzt. Ein 16-Jähriger musste aufgrund der bei der Auseinandersetzung erlittenen Kopfplatzwunde die Nacht vorsorglich im Krankenhaus Dillingen verbringen.
Im Rahmen der Fahndung nach den Autos mit Augsburger Kennzeichen konnte ein Fahrzeug durch eine Zivilstreife der Polizeiinspektion Dillingen bei Wertingen gestellt werden. Im Fahrzeug befanden sich drei Männer zwischen 17 und 22 Jahren aus Augsburg. Diese wurden durch die Einsatzkräfte festgenommen und zur Polizeiinspektion Dillingen gebracht, steht es im Bericht weiter. Nach erfolgter Sachbearbeitung wurden sie wieder entlassen.
Der 22-jährige Haupttäter, welcher mit über 1,7 Promille deutlichst alkoholisiert war, musste aufgrund seines aggressiven Verhaltens die Nacht in der Arrestzelle der Polizeiinspektion Dillingen verbringen. Bei ihm wurde zudem noch eine geringe Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden.
Die bisher bekannten Täter sind alle bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Hinweise zu den Mittätern liegen nicht vor. Neben den Straftatbeständen wird zudem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt.