Atomausstieg muss neu geregelt werden
Karlsruhe Ein wichtiger Aspekt des Atomausstiegs in Deutschland muss neu geregelt werden. Es handelt sich um die 2018 von der Bundesregierung beschlossene Entschädigung der Kraftwerksbetreiber. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte der Energiekonzern Vattenfall. Den Konzernen steht eine Entschädigung für den nicht mehr produzierten Strom zu, wenn sie ihre Kraftwerke bereits bis Ende 2022 abschalten müssen. Die Richter kritisierten aber, dass dem Gesetz von 2018 die formale Zustimmung der EU fehlt. Zudem seien die Bedingungen unklar, unter denen die Konzerne die Entschädigung erhalten, dies sei „unzumutbar“. Eine Einordnung lesen Sie im Kommen
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