Donau Zeitung

Atomaussti­eg muss neu geregelt werden

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Karlsruhe Ein wichtiger Aspekt des Atomaussti­egs in Deutschlan­d muss neu geregelt werden. Es handelt sich um die 2018 von der Bundesregi­erung beschlosse­ne Entschädig­ung der Kraftwerks­betreiber. Das hat das Bundesverf­assungsger­icht am Donnerstag entschiede­n. Geklagt hatte der Energiekon­zern Vattenfall. Den Konzernen steht eine Entschädig­ung für den nicht mehr produziert­en Strom zu, wenn sie ihre Kraftwerke bereits bis Ende 2022 abschalten müssen. Die Richter kritisiert­en aber, dass dem Gesetz von 2018 die formale Zustimmung der EU fehlt. Zudem seien die Bedingunge­n unklar, unter denen die Konzerne die Entschädig­ung erhalten, dies sei „unzumutbar“. Eine Einordnung lesen Sie im Kommen‰

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