Fitnessstudios dürfen öffnen
München Ungeachtet der Forderungen aus der Medizin nach strikteren Regelungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die CoronaRegeln gelockert: Im Teil-Lockdown dürfen Fitnessstudios unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen. Der Entscheidung zufolge verstößt die komplette Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil statt und setzte die Regelung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. In seiner Entscheidung ging der Gerichtshof davon aus, dass Inhaber durch die Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios wertete das Gericht demnach als nicht verhältnismäßig. Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.