Dann auch konsequent
Zu „Corona als Dienstunfall?“(Bayern) vom 21. November:
Wenn das durchgeht – und es sollte! –, dann muss auch gelten, dass Ansteckung von Pflegern und von Lehrern Arbeitsunfälle sind und dass die Einbringung des Virus in ein Pflege-, Altersheim durch Angestellte strafbare Körperverletzung des Erkrankten ist. Der erste Anschein bei den letzten Hotspots in Heimen spricht von Einschleppen von außen durch Angestellte. Es herrscht Besuchsverbot! Es muss endlich die Infektionskette durch drastische Maßnahmen unterbrochen werden. Die Sorglosigkeit vieler ist nicht weiter tolerabel! Auch nicht derer, die die nicht nachvollziehbaren Vorschriften erlassen. Anton Pittruff, Memmingen