Behinderte in Fanbus missbraucht
74-jähriger Mann in Nördlingen verurteilt
Nördlingen Ein Abend im November vergangenen Jahres. Der Bus eines Fußball-Fanklubs befindet sich auf dem Rückweg eines Spiels aus München zurück in den Kreis DonauRies, als sich auf den Sitzen zwei Fans näher kommen. Ein 74-Jähriger krault seine Nachbarin am Rücken, dann wird er aufdringlicher. Seine Hand wandert in ihre Unterhose. Am Mittwoch stand der Mann vor dem Amtsgericht in Nördlingen. Wegen Vergewaltigung.
Vieles, was auf der Busfahrt passierte, wurde vor Gericht hinter verschlossenen Türen besprochen, sowohl die Vernehmung des Opfers als auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Denn die Frau hat das DownSyndrom und gilt daher als schutzbedürftig.
Der Angeklagte selbst machte keine Aussage. Dafür schilderte die Polizistin, die den Fall in Nördlingen aufnahm, ihre Eindrücke. Zunächst sei sie davon ausgegangen, dass es um einen Fall von Beleidigung auf sexueller Basis gehe. Im Laufe der Vernehmung habe sich dann herausgestellt, dass mehr vorgefallen sei. Die Details wusste auch die Mutter, die auch die Betreuerin der Frau ist, zunächst nicht. Erst
Mann habe sich schutz würdiges Opfer gesucht
habe der Angeklagte die Geschädigte in den Arm genommen, später habe er schließlich mit seiner Hand in die Unterhose der Frau gefasst.
Die Aussagen der Businsassen waren unterschiedlich. Einige gaben an, gar nichts mitbekommen zu haben. Ein anderer schilderte, dass er gesehen hätte, wie die Hand bei der Frau war. Sie hätte sich ja wehren können, meinte der Zeuge lapidar. Das griff auch Richterin Ruth Roser in ihrem Urteil auf: Manche der Zeugen hätten weggesehen.
Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Kaum etwas habe sich mildernd für den Angeklagten ausgewirkt außer vielleicht, dass man keine schwerwiegenden Folgen bei der Frau habe feststellen können, so die Richterin und bezog sich auf die Vernehmung der Geschädigten. Das Gericht habe ebenso keine Zweifel an deren Aussagetüchtigkeit. Der Angeklagte habe sich ein besonders schutzwürdiges Opfer rausgesucht, das sich nur dann anderen Personen gegenüber öffne, wenn es Vertrauen gefasst habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.