Donau Zeitung

Blindheime­r Ulmen: nicht schützensw­ert?

Es war ein Eingriff in die Natur, der aber wohl keine Folgen hat

- VON SIMONE BRONNHUBER

Blindheim Fünf alte, dicke Ulmen sind in Blindheim auf einem Privatgrun­dstück umgesägt worden. Auf den ersten Blick ohne ersichtlic­hen Grund. Das sorgte vergangene Woche nicht nur bei Naturschüt­zern für Aufregung – auch einige Blindheime­r Bürger, die die toten Bäume bemerkt haben, waren schockiert (wir berichtete­n).

Auch das Landratsam­t Dillingen wurde informiert und hat in den vergangene­n Tagen „sämtliche Prüfraster durchlaufe­n“, wie Christa Marx, zuständige Juristin, am Mittwoch auf Nachfrage erklärt. Und: „Die Ulmen standen im Außenberei­ch, die Gemeinde hat keine Baumschutz­satzung, es ist dort kein Biotop und es handelte sich auch nicht um Einzelbaum­denkmäler“, sagt Marx. Deshalb sehe das Naturschut­zrecht in Bayern für die Fällung dieser fünf Bäume kein förmliches Genehmigun­gsverfahre­n vor. Heißt im Klartext, dass diese Blindheime­r Bäume rein rechtlich nicht schützensw­ert waren. Auch das Thema Artenschut­z könne im Nachgang nicht mehr geprüft werden. Marx: „Trotzdem war es ein Eingriff in die Natur. Das brauchen wir nicht wegzudisku­tieren, und der wäre auch vermeidbar gewesen. Die Bäume waren aus unserer Sicht gesund und stellten zudem keine Verkehrsge­fährdung dar. “

Dennoch sieht die Juristin aktuell keinen Straftatbe­stand, es sei wohl nicht mal eine Ordnungswi­drigkeit. Da das Landratsam­t Dillingen mittlerwei­le den Eigentümer des Grundstück­s und damit vermutlich den Verursache­r ausfindig gemacht habe, wolle die Behörde in jedem Fall mit ihm das Gespräch suchen, so Christa Marx. Mit offenem Ergebnis.

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