Entlastungsleistungen jetzt noch beantragen
Garten umgraben, zum Arzt fahren, Staubsaugen – das können Pflegebedürftige oft nicht allein bewältigen. Dafür gibt es Entlastungsleistungen – und wer schnell handelt, bekommt sie noch rückwirkend sogar für 2019. In Anspruch nehmen können Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 Leistungen von monatlich 125 Euro – im Jahr 1500 Euro, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. Wegen der Corona-Pandemie gab es einige Erleichterungen: So hat sich 2020 die Frist dafür bis Jahresende verlängert – sonst lief diese für Geld aus dem Vorjahr stets Ende Juni aus. Betroffene sollten sich bei ihrer Pflegekasse erkundigen, ob und welche Beträge aus 2019 ihnen noch zustehen, raten die Verbraucherschützer. Die Entlastungsleistung können Betroffene zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekasse anfordern.