Freispruch für Anwalt von erfundenem NSUOpfer
Das Landgericht Aachen hat den Anwalt eines erfundenen NSUOpfers vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Kammer habe keinen vorsätzlichen Betrug feststellen können, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag. Der Anwalt habe „so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen“– es gelte aber der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Anwalt war im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers aufgetreten – das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht.