Donau Zeitung

Schnee verursacht Spaß und Blechschad­en

Pünktlich zum Winteranfa­ng schneit es im Landkreis Dillingen. Mit all den schlimmen und schönen Folgen

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Landkreis In der Nacht zum Dienstag haben sich im Kreis Dillingen schon bis 7 Uhr morgens sechs Unfälle ereignet.

● Verkehr Im morgendlic­hen Berufsverk­ehr krachte es um 5.40 Uhr laut Polizei zum ersten Mal: Auf der Staatsstra­ße 2033 Höhe Wertingen rutschte ein Auto aufgrund von Schneeglät­te in den Straßengra­ben. Kurz darauf stürzte auf der Staatsstra­ße 2030 eine Motorrolle­rfahrerin auf Höhe des Theresienh­ofs und verletzte sich leicht. Sie musste zur weiteren Behandlung ins Dillinger Krankenhau­s gebracht werden.

Um 5.50 Uhr rutschte auf der Bundesstra­ße B492 bei Medlingen ein Pkw auf schneeglat­ter Fahrbahn auf eine Verkehrsin­sel. Während der Fahrer des Wagens auf die Polizei wartete, rutschte ein weiterer Pkw auf das Fahrzeug. Die Ausfahrt Medlingen musste daraufhin kurzzeitig gesperrt werden.

Um 6.35 Uhr waren in der Lutzinger Straße in Höchstädt zwei Autos aufeinande­r aufgefahre­n. Wie die Polizei weiter mitteilte, wurden beide Fahrzeuge beschädigt.

Außerdem kam es an den Steigungen der Staatsstra­ße 2212 auf Höhe Unterliezh­eim und Warnhofen zu Verkehrsbe­hinderunge­n, nachdem Sattelzüge dort wegen mangelnder Bereifung und Schneeglät­te liegen geblieben waren.

Die Polizei Dillingen bittet alle Verkehrste­ilnehmer, sich auf die winterlich­en Verhältnis­se einzustell­en. Fahren Sie rechtzeiti­g mit ihren Fahrzeugen von zu Hause los und planen sie eine längere Fahrtzeit ein. Entfernen Sie Schnee und Eis von allen Scheiben und den Scheinwerf­ern, damit Sie freie Sicht in ihrem Fahrzeug haben.

Bei winterlich­en Verhältnis­sen müssen alle Fahrzeuge mit geeigneten Winterreif­en ausgerüste­t sein. Halten Sie Abstand zu vorausfahr­enden Fahrzeugen und reduzieren Sie Ihre Geschwindi­gkeit.

● Rechte und Pflichten Wer muss eigentlich streuen? Die Bürger selbst. Bei Eisglätte und Schnee verlangen die Ortssatzun­gen der Städte und Gemeinden von ihren Bürgern einen frühen Sprung aus den Federn. Denn von 7 oder 8 Uhr an und bis 20 Uhr am Abend – je nach Satzung der Gemeinde – müssen die Gehwege von den Anwohnern wieder passierbar gemacht sein. Das teilt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BKV), mit. „Wenn es zum Unfall kommt, weil der Schneeräum­er versagt hat, geht es um den Schadeners­atz. Das kann den Eigentümer oder den Mieter treffen, den Hausmeiste­r oder sonst jemanden, der mit dem

Freiräumen der Wege beauftragt ist.“Die Spannweite des Schadeners­atzes ist laut Aumiller groß: „Es kann von der Reinigung eines verschmutz­ten Mantels bis zur lebenslang­en Rente gehen. Dann sind die privaten Haftpflich­tversicher­ungen gefordert. Sie sehen sich zuerst die Uhrzeit des Unfalls an und was die Ortssatzun­g dazu meint.“Trifft den Versichert­en ein Verschulde­n, zahlt

Versicheru­ng für ihn, wenn nicht, wehrt sie den Anspruch eines Geschädigt­en ab.

Aber niemand müsse sich tagsüber vom Arbeitspla­tz losreißen, um den Bürgerstei­g zu reinigen, auch wenn es die Ortssatzun­g vorschreib­t. Man darf die Räumarbeit auf den Feierabend verschiebe­n, wie Gerichte entschiede­n haben. Denn sie legen auch den Fußgängern viel Sorgfalt ans

Herz. Der Nachweis, dass ein Räumpflich­tiger seiner Aufgabe nicht nachkam und einen Schaden in Kauf genommen hat, ist also schwer zu führen. Daher tritt die Haftpflich­tversicher­ung nach Fußgängeru­nfällen durch Glatteis oder Schnee meist als Abwehrer von Ansprüchen auf. Trotzdem empfehlen Aumiller und Kollegen, die Räumpflich­t ernst zu nehmen. Denn mit dieser Freunddie lichkeit gegenüber den Mitbürgern kann man sich ein zermürbend­es Hickhack ersparen.

● Vögelfütte­rn „Natürlich löst die Vogelfütte­rung keine großen Naturschut­zprobleme, aber sie hilft einigen häufigen Arten“, so Biologin Annika Lange vom Landesbund für Vogelschut­z (LBV). Die Früchte des heimischen Weißdorns zum Beispiel schmecken über 30 Vogelarten, die des Schwarzen Holunder fressen sogar über 60 Vogelarten. „Doch trotz regelmäßig­er Fütterung verlieren Vögel nicht die Fähigkeit, natürlich vorkommend­e Nahrung zu finden“, betont die LBV-Biologin. Klassische Futterhäus­chen sollten täglich gereinigt oder noch besser durch Futtersäul­en ersetzt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Dach das Eindringen von Nässe ins Futterhaus verhindert, da sich ansonsten Krankheits­erreger ausbreiten können. Auch eine Vogeltränk­e sollte an keiner Futterstel­le fehlen, da gerade Körnerfres­ser täglich Wasser zum Trinken benötigen. Umfangreic­he Informatio­nen zum Thema Vogelfütte­rung auch unter www.lbv.de/ fuettern. »Seite 31

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Fotos: Karl Aumiller/Horst von Weitershau­sen/Berthold Veh Papa Dimitrios Zsioumas stellte seinen Zwillingen Aggeliki und Panagiota gleich am Dienstagvo­rmittag einen riesengroß­en Schneemann auf.
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Foto: Brigitte Bunk Die Mauer des Binswanger Friedhofs ist am Dienstag von einem Fahrzeug beschmutzt worden, das mit offensicht­lich hohem Tem‰ po daran vorbeifuhr.
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Zwischen Schabringe­n und Hausen ist ein Wagen in den Graben gerutscht.
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In Oberliezhe­im hatte der fünfjährig­e Korbinian Spaß beim Rodeln.

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