Einzelhandel kassiert Abfuhr
Gericht lehnt Eilantrag von Modehändler ab
München Der bayerische Einzelhandel ist mit einem Eilantrag gegen die Schließung von Geschäften gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte den Eilantrag eines Modehändlers ab. Der Normenkontrollantrag war vom Handelsverband Bayern unterstützt worden. Der Modehändler hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung des Textilhandels gegenüber anderen Betrieben wie Lebensmittelhandel, Sanitätshäusern, Waschsalons und Friseuren kritisiert, die offen sind oder bald öffnen dürfen. Die Regeln seien unverhältnismäßig.
Der Verwaltungsgerichtshof sah dies anders: Die Ungleichbehandlung verschiedener Betriebe sei „nicht sachwidrig“, heißt es in der Entscheidung. „Soweit der Einzelhandel der Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs dient, unterscheidet er sich von Einzelhandelsbetrieben, deren Sortiment schwerpunktmäßig nicht auf solche Güter ausgerichtet ist.“Zudem befand das Gericht, dass die Folgen einer Außerkraftsetzung der Schließung wegen möglicher neuer Infektionsketten schwerer ins Gewicht fallen würden, als die Schließung beizubehalten. Der Handelsverband Bayern kritisierte die Entscheidung.