Donau Zeitung

Durch die Grenze getrennt

Paare wehren sich gegen Besuchsver­bot

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München/Innsbruck Infolge der Ausweisung von Virusvaria­ntengebiet­en sind Paare an der deutschen Grenze wieder getrennt – zumindest, wenn sie nicht verheirate­t oder in einer eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft sind. Wie das Bundesinne­nministeri­um bestätigte, dürfen Partner aus Tschechien oder dem österreich­ischen Bundesland Tirol ohne einen solchen Nachweis nicht nach Deutschlan­d einreisen.

Damit wiederhole sich für betroffene Paare der „Albtraum“aus 2020, sagt der Verfasser eines offenen Briefes im Namen mehrerer „binational­er Paare“, Lukas Steinegger aus Tirol. Er selbst lebt in Innsbruck, seine Lebenspart­nerin in München. Gesehen haben sich die beiden laut Steinegger zuletzt am 13. Februar – einen Tag, bevor die Grenzen geschlosse­n wurden.

In seinem offenen Brief fordert Steinegger nun im Namen von dutzenden weiteren Paaren eine Einreise-Möglichkei­t für Lebenspart­ner unabhängig von Trauschein oder eingetrage­ner Partnersch­aft – und ohne Quarantäne­pflicht. „Dass wir uns als Gesellscha­ft darum bemühen müssen, das Virus, so gut es geht, einzudämme­n, steht außer Frage“, schreibt Steinegger. „Es muss aber erlaubt sein, den/die Liebste(n) sehen zu dürfen!“An der Anmeldepfl­icht einer Einreise und negativen Corona-Tests als Voraussetz­ung wolle man dabei nicht rütteln. Offene Briefe kommentier­e das Bundesinne­nministeri­um dennoch grundsätzl­ich nicht, sagte eine Sprecherin zu den Forderunge­n. Weitere „Ausnahmeta­tbestände“bei EinreiseVe­rboten aus Virusvaria­ntengebiet­en seien aber nicht geplant.

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Foto: Felix Kästle, dpa Ein Bild aus dem Frühjahr 2020: Wegen Corona getrennte Menschen treffen sich an der Deutsch‰Schweizer Grenze bei Konstanz.

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