Ein Wohltäter sitzt in der Klemme
Der Förderverein der Uniklinik Augsburg hat 125000 Euro für rund 1000 Pflegekräfte gesammelt. Jetzt gibt es Ärger mit dem Finanzamt. Präsident Strehle ist sauer
München/Augsburg Sein Herz ist groß, seine Wut ist noch größer. Der frühere CSU-Landtagsabgeordnete Max Strehle aus Gessertshausen (Landkreis Augsburg), seit 26 Jahren Präsident der „Gesellschaft zur Förderung des Universitätsklinikums Augsburg e.V.“, wollte den Pflegekräften der Uniklinik Augsburg für ihr Engagement in der Corona-Pandemie „mehr als nur Danke sagen“. Er startete eine Spendenaktion mit dem Ziel, jedem Mitarbeiter „als Ausdruck der Wertschätzung“für seine Arbeit einen Einkaufsgutschein in Höhe von 100 Euro zukommen zu lassen. Die Aktion – unterstützt auch von Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber und Landrat Martin Sailer (beide CSU) – wurde zu einem vollen Erfolg. Innerhalb von nur drei Wochen kamen rund 125000 Euro zusammen. 100000 Euro waren das angepeilte Ziel. Dann aber kam das böse Erwachen: Das Finanzamt machte klar, dass der Förderverein das Geld laut Gesetz nicht einfach an die Pflegekräfte weitergeben kann. Es müsse versteuert werden. Außerdem stehe wegen der Spendenaktion möglicherweise sogar die Gemeinnützigkeit des Fördervereins auf dem Spiel.
Nun sitzt Max Strehle in der Klemme. Sein Versuch, den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) als Unterstützer oder Vermittler zu gewinnen, scheiterte. Der Brief, den er vor vier Wochen an seinen Parteifreund Söder geschrieben habe, so sagt er, sei bislang unbeantwortet geblieben. Für Strehle ist das eine bittere Erfahrung. Er schimpft: „Bei meinen Anrufen in der Staatskanzlei wurde ich kalt abgewimmelt. Ein Gespräch mit einem Referenten wurde mir nicht ermöglicht. Erbetene Rückrufe sind seit drei Wochen nicht erfolgt.“
Dass weder die Staatskanzlei noch das Finanzministerium die Steuergesetze ändern können, ist Strehle bewusst. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Auch Gutscheine, die einem
Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses von dritter Seite – in diesem Fall vom Förderverein – zufließen, unterliegen der Lohnsteuer. Für dieses Problem wurde nach längerem Hin und Her in Gesprächen mit der Steuerverwaltung auch eine Lösung gefunden: Der Verein kann das Geld dem Klinikum geben, das Klinikum kann es an die Pflegekräfte monatlich in Form eines Gutscheins in Höhe von maximal 44 Euro steuerfrei weitergeben. Das bestätigt das Landesamt für Steuern auch auf Anfrage unserer Redaktion.
Noch nicht abschließend geklärt aber ist nach Auffassung Strehles die Frage nach der Gemeinnützigkeit des Fördervereins. Es wäre, wie er sagt, „eine Katastrophe“, wenn dem Förderverein dieser Status wegen der Spendenaktion nach Jahrzehnten aberkannt würde. Die Auskünfte, die er dazu bisher erhalten hat, sind ihm zu vage. „Das Uniklinikum“, so sagt Strehle, „hat über eine namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Gutachten zur Lösung dieses Problems in Auftrag gegeben. Darin wurden zwei Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ich wollte diese Möglichkeiten mit einem Referenten besprechen. Dies wurde mir bisher verweigert.“
Lockerlassen will Strehle nicht. Er will die Gutscheine an die rund 1000 Empfänger so schnell wie möglich verteilen, will aber gleichzeitig in der Frage der Gemeinnützigkeit des Fördervereins auf Nummer sicher gehen. „Ich will das jetzt schriftlich haben, dass da keine Gefahr besteht“, sagt er.