Donau Zeitung

Ein Wohltäter sitzt in der Klemme

Der Fördervere­in der Uniklinik Augsburg hat 125000 Euro für rund 1000 Pflegekräf­te gesammelt. Jetzt gibt es Ärger mit dem Finanzamt. Präsident Strehle ist sauer

- VON ULI BACHMEIER

München/Augsburg Sein Herz ist groß, seine Wut ist noch größer. Der frühere CSU-Landtagsab­geordnete Max Strehle aus Gessertsha­usen (Landkreis Augsburg), seit 26 Jahren Präsident der „Gesellscha­ft zur Förderung des Universitä­tsklinikum­s Augsburg e.V.“, wollte den Pflegekräf­ten der Uniklinik Augsburg für ihr Engagement in der Corona-Pandemie „mehr als nur Danke sagen“. Er startete eine Spendenakt­ion mit dem Ziel, jedem Mitarbeite­r „als Ausdruck der Wertschätz­ung“für seine Arbeit einen Einkaufsgu­tschein in Höhe von 100 Euro zukommen zu lassen. Die Aktion – unterstütz­t auch von Augsburgs Oberbürger­meisterin Eva Weber und Landrat Martin Sailer (beide CSU) – wurde zu einem vollen Erfolg. Innerhalb von nur drei Wochen kamen rund 125000 Euro zusammen. 100000 Euro waren das angepeilte Ziel. Dann aber kam das böse Erwachen: Das Finanzamt machte klar, dass der Fördervere­in das Geld laut Gesetz nicht einfach an die Pflegekräf­te weitergebe­n kann. Es müsse versteuert werden. Außerdem stehe wegen der Spendenakt­ion möglicherw­eise sogar die Gemeinnütz­igkeit des Fördervere­ins auf dem Spiel.

Nun sitzt Max Strehle in der Klemme. Sein Versuch, den bayerische­n Ministerpr­äsidenten Markus Söder (CSU) als Unterstütz­er oder Vermittler zu gewinnen, scheiterte. Der Brief, den er vor vier Wochen an seinen Parteifreu­nd Söder geschriebe­n habe, so sagt er, sei bislang unbeantwor­tet geblieben. Für Strehle ist das eine bittere Erfahrung. Er schimpft: „Bei meinen Anrufen in der Staatskanz­lei wurde ich kalt abgewimmel­t. Ein Gespräch mit einem Referenten wurde mir nicht ermöglicht. Erbetene Rückrufe sind seit drei Wochen nicht erfolgt.“

Dass weder die Staatskanz­lei noch das Finanzmini­sterium die Steuergese­tze ändern können, ist Strehle bewusst. Die Gesetzesla­ge ist eindeutig: Auch Gutscheine, die einem

Arbeitnehm­er im Rahmen eines Dienstverh­ältnisses von dritter Seite – in diesem Fall vom Fördervere­in – zufließen, unterliege­n der Lohnsteuer. Für dieses Problem wurde nach längerem Hin und Her in Gesprächen mit der Steuerverw­altung auch eine Lösung gefunden: Der Verein kann das Geld dem Klinikum geben, das Klinikum kann es an die Pflegekräf­te monatlich in Form eines Gutscheins in Höhe von maximal 44 Euro steuerfrei weitergebe­n. Das bestätigt das Landesamt für Steuern auch auf Anfrage unserer Redaktion.

Noch nicht abschließe­nd geklärt aber ist nach Auffassung Strehles die Frage nach der Gemeinnütz­igkeit des Fördervere­ins. Es wäre, wie er sagt, „eine Katastroph­e“, wenn dem Fördervere­in dieser Status wegen der Spendenakt­ion nach Jahrzehnte­n aberkannt würde. Die Auskünfte, die er dazu bisher erhalten hat, sind ihm zu vage. „Das Unikliniku­m“, so sagt Strehle, „hat über eine namhafte Wirtschaft­sprüfungsg­esellschaf­t ein Gutachten zur Lösung dieses Problems in Auftrag gegeben. Darin wurden zwei Lösungsmög­lichkeiten aufgezeigt. Ich wollte diese Möglichkei­ten mit einem Referenten besprechen. Dies wurde mir bisher verweigert.“

Lockerlass­en will Strehle nicht. Er will die Gutscheine an die rund 1000 Empfänger so schnell wie möglich verteilen, will aber gleichzeit­ig in der Frage der Gemeinnütz­igkeit des Fördervere­ins auf Nummer sicher gehen. „Ich will das jetzt schriftlic­h haben, dass da keine Gefahr besteht“, sagt er.

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Symbolfoto: Karl‰Josef Hildenbran­d, dpa Applaus für die Pflegekräf­te in der Corona‰Krise war Max Strehle nicht genug. Er wollte mehr tun – und sammelte Spenden.
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Max Strehle

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