Die 7TagesInzidenz steigt auf über 50 – und fällt wieder
Ab Montag gelten im Landkreis Dillingen strengere Kontaktbeschränkungen
Landkreis Die Corona-Zahlen im Landkreis Dillingen schwanken leicht, aber um den kritischen 7-Tages-Inzidenzwert von 50. Während der Wert am Samstag bei 50,7 lag, fiel er am Sonntag laut Dillinger Landratsamt wieder 46,6.
2449 Personen insgesamt hatten am Sonntag die Quarantäne inzwischen beendet; 185 Personen (Erkrankte und Kontaktpersonen I) befanden sich am Sonntag noch in Quarantäne. Aktiv sind im Landkreis am Samstag 64 Fälle.
Insgesamt gibt es 86 bestätigte Fälle der Mutante B.1.1.7 und damit acht mehr als noch am Freitag. Die Meldungen der Mutationsfälle beziehen sich dabei nicht auf Testungen
des Vortages, sondern können aus Sequenzierungen weiter zurückliegender Tage stammen.
Am Samstag meldete das Landratsamt Dillingen einen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit Covid-19. Die Zahl der Todesopfer im Landkreis liegt nun bei 100. Gezählt werden alle Personen, die an oder mit der Viruserkrankung verstorben sind.
Ab Montag, 15. März, gilt im Landkreis Dillingen wegen der gestiegenen 7-Tages-Inzidenz eine neue Regelung zur Kontaktbeschränkung. Weil die Inzidenz am 11., 12. und 13. März an drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 35 lag, ist nun Folgendes zu beachten: Ab Montag 0 Uhr dürfen sich im Landkreis Dillingen nur noch Angehörige des eigenen Hausstands sowie Angehörige eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
Im Dillinger Landkreis gilt ab dem 15. März um 0 Uhr zudem, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet ist, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl allerdings außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Für die sonstigen Lebensbereiche ergeben sich zunächst keine Änderungen. Weitere Einschränkungen sind laut Pressemitteilung erst dann vorgesehen, wenn die Sieben-TageInzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 überschreitet. Um die dann drohenden Einschränkungen, insbesondere für den Einzelhandel, den Amateursport
und die Schulen zu vermeiden, bittet Landrat Leo Schrell die Landkreisbevölkerung, die allgemeinen Hygieneregeln wie Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften, weiterhin durchgängig einzuhalten und die Vorgaben aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin strikt zu beachten. „Auf diese Weise“, betont Landrat Leo Schrell, „kann jeder Einzelne mithelfen, einem weiteren Anstieg der Fallzahlen effektiv entgegenzuwirken“. Denn gerade die britische Mutation B.1.1.7. mit ihrer deutlich erhöhten Ansteckungsfähigkeit verlange vermehrt Disziplin und pandemiegerechtes Verhalten.