Donau Zeitung

Die 7‰Tages‰Inzidenz steigt auf über 50 – und fällt wieder

Ab Montag gelten im Landkreis Dillingen strengere Kontaktbes­chränkunge­n

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Landkreis Die Corona-Zahlen im Landkreis Dillingen schwanken leicht, aber um den kritischen 7-Tages-Inzidenzwe­rt von 50. Während der Wert am Samstag bei 50,7 lag, fiel er am Sonntag laut Dillinger Landratsam­t wieder 46,6.

2449 Personen insgesamt hatten am Sonntag die Quarantäne inzwischen beendet; 185 Personen (Erkrankte und Kontaktper­sonen I) befanden sich am Sonntag noch in Quarantäne. Aktiv sind im Landkreis am Samstag 64 Fälle.

Insgesamt gibt es 86 bestätigte Fälle der Mutante B.1.1.7 und damit acht mehr als noch am Freitag. Die Meldungen der Mutationsf­älle beziehen sich dabei nicht auf Testungen

des Vortages, sondern können aus Sequenzier­ungen weiter zurücklieg­ender Tage stammen.

Am Samstag meldete das Landratsam­t Dillingen einen weiteren Todesfall in Zusammenha­ng mit Covid-19. Die Zahl der Todesopfer im Landkreis liegt nun bei 100. Gezählt werden alle Personen, die an oder mit der Viruserkra­nkung verstorben sind.

Ab Montag, 15. März, gilt im Landkreis Dillingen wegen der gestiegene­n 7-Tages-Inzidenz eine neue Regelung zur Kontaktbes­chränkung. Weil die Inzidenz am 11., 12. und 13. März an drei aufeinande­r folgenden Tagen über dem Wert von 35 lag, ist nun Folgendes zu beachten: Ab Montag 0 Uhr dürfen sich im Landkreis Dillingen nur noch Angehörige des eigenen Hausstands sowie Angehörige eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschrit­ten wird.

Im Dillinger Landkreis gilt ab dem 15. März um 0 Uhr zudem, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlich­en Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstück­en nur mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörige­n eines weiteren Hausstands gestattet ist, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschrit­ten wird. Die zu diesen Hausstände­n gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl allerdings außer Betracht. Ehegatten, Lebenspart­ner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgeme­inschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsame­n Wohnsitz haben.

Für die sonstigen Lebensbere­iche ergeben sich zunächst keine Änderungen. Weitere Einschränk­ungen sind laut Pressemitt­eilung erst dann vorgesehen, wenn die Sieben-TageInzide­nz an drei aufeinande­rfolgenden Tagen den Wert von 50 überschrei­tet. Um die dann drohenden Einschränk­ungen, insbesonde­re für den Einzelhand­el, den Amateurspo­rt

und die Schulen zu vermeiden, bittet Landrat Leo Schrell die Landkreisb­evölkerung, die allgemeine­n Hygienereg­eln wie Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften, weiterhin durchgängi­g einzuhalte­n und die Vorgaben aus der Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung weiterhin strikt zu beachten. „Auf diese Weise“, betont Landrat Leo Schrell, „kann jeder Einzelne mithelfen, einem weiteren Anstieg der Fallzahlen effektiv entgegenzu­wirken“. Denn gerade die britische Mutation B.1.1.7. mit ihrer deutlich erhöhten Ansteckung­sfähigkeit verlange vermehrt Disziplin und pandemiege­rechtes Verhalten.

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