Donau Zeitung

Junge Männer vergewalti­gen Mädchen an Halloween

Eine 14-Jährige erlebt 2019 ein Martyrium. Der Richter muss das Urteil verteidige­n, denn die Strafen sind niedrig

- VON OLIVER HELMSTÄDTE­R

Ulm/Illerkirch­berg Im Prozess um die Vergewalti­gung einer 14-Jährigen an Halloween in Illerkirch­berg (Alb-Donau-Kreis) ist am Montag am Landgerich­t Ulm ein Urteil gesprochen worden. Grundlage hierfür war ein hinter den Kulissen ausgehande­lter Deal mit dem Gericht.

Demnach wurden die angeklagte­n jungen Männer, die zum Tatzeitpun­kt zwischen 15 und 27 Jahre alt waren, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei beziehungs­weise drei Monaten verurteilt – je nach Alter und Persönlich­keit wird dabei zwischen Jugend- und Erwachsene­nstrafrech­t unterschie­den. Der jüngste der fünf Täter befindet sich auf freiem Fuß. Die Vorwürfe gegen ihn wogen weniger schwer.

Der Vorsitzend­e Richter machte in Ulm deutlich, dass der Weg zum Urteil nicht einfach war. Bis zuletzt schwiegen sämtliche Angeklagte­n zu den Tatvorwürf­en, die fassungslo­s machen: Eine ganze Nacht durch und einen Tag lang sollen vier Asylbewerb­er aus Afghanista­n, dem Irak und dem Iran ein 14-jähriges Mädchen in einer Asylunterk­unft in Illerkirch­berg, wenige Kilometer von Neu-Ulm entfernt, in vielfacher Weise vergewalti­gt und misshandel­t haben. Die Strafen für die Angeklagte­n seien „nahezu am untersten Rand“des Strafmaßes angesiedel­t“, wie es Wolfgang Fischer, der Richter, formuliert­e. Er betonte, dass nun mal vor Gericht nicht die Erkenntnis genüge, dass das Opfer eine „furchtbare Nacht“hatte. Sondern es gehe darum zu definieren, was wirklich bewiesen werden könne. Dabei hat es offenbar durchaus Schwierigk­eiten gegeben: „Es gab Zweifel und es sind auch noch Zweifel

vorhanden“, sagte der Richter. Das Opfer habe streckenwe­ise falsche Angaben gemacht. Fragen warf aus Sicht des Gerichts auch eine WhatsApp-Nachricht des Opfers an die offenbar besorgte Mutter auf eine Nachfrage in der Tatnacht auf. Die Mutter wollte offenbar wissen, wo sich denn ihre Tochter aufhalte: Die Antwort: „Du zerstörst mein Leben.“Per Gutachten wurde allerdings das „volle Bild“einer posttrauma­tischen Belastungs­störung entdeckt, sodass dem Opfer schlussend­lich geglaubt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Oliver Helmstädte­r Die Täter verdeckten im Gericht ihre Ge‰ sichter.

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