Junge Männer vergewaltigen Mädchen an Halloween
Eine 14-Jährige erlebt 2019 ein Martyrium. Der Richter muss das Urteil verteidigen, denn die Strafen sind niedrig
Ulm/Illerkirchberg Im Prozess um die Vergewaltigung einer 14-Jährigen an Halloween in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) ist am Montag am Landgericht Ulm ein Urteil gesprochen worden. Grundlage hierfür war ein hinter den Kulissen ausgehandelter Deal mit dem Gericht.
Demnach wurden die angeklagten jungen Männer, die zum Tatzeitpunkt zwischen 15 und 27 Jahre alt waren, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei beziehungsweise drei Monaten verurteilt – je nach Alter und Persönlichkeit wird dabei zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht unterschieden. Der jüngste der fünf Täter befindet sich auf freiem Fuß. Die Vorwürfe gegen ihn wogen weniger schwer.
Der Vorsitzende Richter machte in Ulm deutlich, dass der Weg zum Urteil nicht einfach war. Bis zuletzt schwiegen sämtliche Angeklagten zu den Tatvorwürfen, die fassungslos machen: Eine ganze Nacht durch und einen Tag lang sollen vier Asylbewerber aus Afghanistan, dem Irak und dem Iran ein 14-jähriges Mädchen in einer Asylunterkunft in Illerkirchberg, wenige Kilometer von Neu-Ulm entfernt, in vielfacher Weise vergewaltigt und misshandelt haben. Die Strafen für die Angeklagten seien „nahezu am untersten Rand“des Strafmaßes angesiedelt“, wie es Wolfgang Fischer, der Richter, formulierte. Er betonte, dass nun mal vor Gericht nicht die Erkenntnis genüge, dass das Opfer eine „furchtbare Nacht“hatte. Sondern es gehe darum zu definieren, was wirklich bewiesen werden könne. Dabei hat es offenbar durchaus Schwierigkeiten gegeben: „Es gab Zweifel und es sind auch noch Zweifel
vorhanden“, sagte der Richter. Das Opfer habe streckenweise falsche Angaben gemacht. Fragen warf aus Sicht des Gerichts auch eine WhatsApp-Nachricht des Opfers an die offenbar besorgte Mutter auf eine Nachfrage in der Tatnacht auf. Die Mutter wollte offenbar wissen, wo sich denn ihre Tochter aufhalte: Die Antwort: „Du zerstörst mein Leben.“Per Gutachten wurde allerdings das „volle Bild“einer posttraumatischen Belastungsstörung entdeckt, sodass dem Opfer schlussendlich geglaubt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.