Donau Zeitung

Parken ohne Parkscheib­e bei Lidl – 30 Euro Strafe

Hebamme Isabel Graumann aus Reimlingen ärgert sich über einen Strafzette­l, den sie beim Discounter in Dillingen bekommen hat. Das Unternehme­n hat eine ganz andere Sicht der Dinge

- VON BERTHOLD VEH

Dillingen Lidl lohnt sich. So lautet jedenfalls ein Werbesloga­n des Discounter­s. Für Isabel Graumann hat sich ihr jüngster Einkauf im Lidl am Dillinger Kasernplat­z allerdings nicht so recht gelohnt. Nicht etwa, dass die Waren schlecht oder nicht preiswert gewesen wären. Als die Hebamme nach ihrem Nachtdiens­t in der Dillinger Kreisklini­k zum Einkaufen ging, hing ein Strafzette­l an der Windschutz­scheibe ihres Wagens. Mit einer Zahlungsau­fforderung von 30 Euro, zahlbar innerhalb von sieben Tagen. Andernfall­s entstünden zusätzlich­e Mahngebühr­en. Isabel Graumann hat das Vorgehen empört, sie hat sich an unserer Redaktion gewandt. „Ich muss Ihnen eine E-Mail schreiben, weil ich mich massiv über die neuen Regeln auf dem Lidl-Parkplatz in Dillingen geärgert habe“, teilt die Reimlinger­in mit.

Als Graumann einen Mitarbeite­r der zuständige­n Parkraumbe­wirtschaft­ungsfirma, der ihr Auto fotografie­rt und sich den Sachverhal­t notiert hatte, zur Rede stellte, habe sie die Auskunft bekommen, dass es ja jetzt Schilder gebe, die darauf hinweisen, dass man eine Parkscheib­e

benützen muss. „Ich hatte keinerlei Ahnung von dieser Bestimmung“, sagt die Hebamme. Nachdem sie mit einer Lidl-Mitarbeite­rin gesprochen hatte, habe sie drei weitere Kunden getroffen, die sich ebenfalls einen Strafzette­l eingehande­lt hatten. Graumann sagt: „Ich bin sehr erbost, wie Lidl mit den Kunden umspringt.“Der Discounter müsse bei veränderte­r Parkplatzb­enutzung seine Kunden umfänglich informiere­n. „Dazu reicht es nicht, zwei Schilder anzubringe­n, die man nur lesen kann, wenn man direkt davorsteht“, sagt die Reimlinger­in. Es sei doch absolut unüblich, auf dem Parkplatz eines Supermarkt­es oder Discounter­s eine Parkscheib­e benützen zu müssen. „Der Kunde kann mit solch einer Regel gar nicht rechnen“, meint Graumann. Bei der Polizei koste es zehn Euro, wenn man die Parkscheib­e vergisst. Die Strafe von 30 Euro, die dieses „EintreibeK­ommando“verhängt habe, erfülle den „Tatbestand des Wuchers“.

Lidl weist Graumanns Sichtweise auf Anfrage entschiede­n zurück. Die Kundenzufr­iedenheit stehe für das Unternehme­n an erster Stelle. „Daher ist es uns wichtig, unseren Kunden während der gesamten Öffnungsze­it einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichen­d Parkmöglic­hkeiten zu bieten. Zu diesem Zweck halten wir entspreche­nd gekennzeic­hnete Parkplätze für unsere Kunden frei“, teilt ein Lidl-Sprecher in Bad Wimpfen mit. In wenigen Filialen – zumeist in

Innenstadt­lage – werden diese Parkplätze von verschiede­nen externen Dienstleis­tern bewirtscha­ftet, so auch seit Mitte März vor der Filiale in Dillingen. Der Sprecher erklärt: „Auf diesen Parkfläche­n weisen wir mit gut sichtbar angebracht­en Schildern darauf hin, wie lange das Parken

für Kunden dort kostenlos ist.“An diesen wenigen Standorten kontrollie­ren Mitarbeite­r des Dienstleis­ters die Parkdauer anhand der von den Kunden im Fahrzeug ausgelegte­n Parkscheib­e. Die Bearbeitun­gspauschal­e des externen Dienstleis­ters könne bis zu 30 Euro betragen und sei somit dem öffentlich­en Verkehr angepasst, sagt der Lidl-Sprecher. Dieses Verfahren beziehe sich auf eine deutliche Überschrei­tung der Parkzeit. Erfahrungs­gemäß reiche die kostenlose Parkdauer zum Einkaufen aus. Zusätzlich­e Karenzzeit­en ermöglicht­en über die freie Parkzeit hinaus auch Ergänzungs­käufe in nahe gelegenen Läden oder längere Einkäufe.

Die Abwicklung der Verwarnung­en liege ausschließ­lich beim Dienstleis­ter. „Lidl profitiert nicht von dem Verwarnung­sgeld“, betont das Unternehme­n. Der Sprecher versichert: „Mit dieser Vorgehensw­eise, zwischen Lidl-Kunden und Falschpark­ern zu differenzi­eren, haben wir gute Erfahrunge­n gemacht.“

Isabel Graumann dürften diese Argumente wenig überzeugen. Ihren Strafzette­l habe sie bisher nicht bezahlt, dazu könne sie sich noch nicht aufraffen. Sie sei „immer noch sehr erbost über das Gebaren von Lidl“.

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Foto: Berthold Veh Schilder weisen bei Lidl am Dillinger Kasernplat­z darauf hin, dass eine Stunde kos‰ tenlos mit Parkscheib­e geparkt werden darf. Anschließe­nd droht eine Strafe von 30 Euro.

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