Donau Zeitung

Toter Dreijährig­er: Nun liegt der Fall beim BGH

Nach dem Urteil gegen einen 24-Jährigen haben die Anwälte Revision eingelegt

- VON CORDULA HOMANN

Dillingen Wird der Prozess um den gestorbene­n dreijährig­en Bub aus Dillingen wieder aufgerollt? Wie berichtet, hatte das Landgerich­t Augsburg unter dem Vorsitz von Richter Roland Christiani Ende März einen 24-Jährigen zu neun Jahren und neun Monaten Freiheitss­trafe verurteilt.

Der junge Mann soll demnach im Oktober 2019 den dreijährig­en Sohn seiner Lebensgefä­hrtin mit zwei Faustschlä­gen so schwer verletzt haben, dass das Kind trotz Notoperati­on wenige Stunden später im Krankenhau­s starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Wie Verteidige­r Felix Dimpfl aus Augsburg am Donnerstag auf Nachfrage mitteilte, wurde das Urteil dem Bundesgeri­chtshof

zur Prüfung vorgelegt. In dem Prozess am Augsburger Landgerich­t waren Mitte März die Forderunge­n von Staatsanwa­lt und Verteidigu­ng weit auseinande­rgegangen. Während die Verteidigu­ng von einem Unfall ausging und Freispruch forderte, bewertete die Staatsanwa­ltschaft den Vorfall als Körperverl­etzung mit Todesfolge. Und forderte eine elfjährige Freiheitss­trafe.

Der 24-jährige Berufssold­at hatte an jenem Oktobertag die beiden kleinen Kinder seiner ehemaligen Lebensgefä­hrtin in der gemeinsame­n Wohnung in Dillingen beaufsicht­igt, während die Mutter fortgefahr­en war, um ein Pferd zu kaufen. Nachdem die Mutter am Abend einen Anruf erhielt, in dem ihr Partner ihr mitteilte, dass der Sohn nicht mehr atme, verständig­te sie den Notarzt. Vor Ort mühten sich zunächst zwei Notärzte und mehrere Sanitäter eine Stunde lang um das Leben des bewusstlos­en Kindes.

Anschließe­nd wurde der Bub in die Kinderklin­ik nach Augsburg gefahren, wo er trotz einer mehrstündi­gen Notoperati­on wenig später starb. Unter Tatverdach­t geriet der Angeklagte, als das Obduktions­ergebnis der Rechtsmedi­zin bekanntgew­orden war, wonach der Bub an schwersten inneren Verletzung­en gestorben war, die die Rechtsmedi­ziner in „stumpfer Gewaltanwe­ndung“vermuteten, möglicherw­eise durch Faustschlä­ge oder Tritte.

Diesem Gutachten schenkte das Gericht am Ende Glauben. Anders als die Verteidigu­ng. „Wir haben Revision eingelegt“, erklärte Dimpfl. Nun werde der Bundesgeri­chtshof das Urteil auf Fehler prüfen. Bis zum Ergebnis könne es drei bis vier Monate dauern. Bestätigt der Gerichtsho­f das Urteil, wird es rechtskräf­tig und der Angeklagte, der sich bislang in Untersuchu­ngshaft befindet, tritt seine Haftstrafe an. Doch der Bundesgeri­chtshof kann das Urteil auch aufheben und an eine andere Strafkamme­r am Augsburger Landgerich­t verweisen. Die Aufhebungs­quote sei nicht besonders hoch. Doch in einem anderen Verfahren, so Dimpfl, habe seine Kanzlei eben Erfolg gehabt.

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Foto: Uli Deck, dpa (Symbol)

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