Was ist eine Duldung und welche Rechte sind damit verbunden?
● Was ist eine Duldung?
Eine Person, die geduldet wird, ist ei gentlich verpflichtet, auszureisen. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Es gibt aber Gründe, warum diese Person nicht ausreisen oder abgeschoben werden kann. Das gilt etwa, wenn die Person krank ist, sich die Sicherheitslage im Heimatland der Person geändert hat und deswegen gerade ein Abschiebe stopp herrscht oder die Person keine Reisedokumente hat. Auch eine Be schäftigung oder eine Ausbildungsstelle können Gründe sein.
● Wie lange ist eine Duldung gültig? Eine Duldung wird immer für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, danach muss sie erneuert werden. Innerhalb der Frist kann die Person aber trotzdem abgeschoben werden. Nämlich, wenn der Duldungsgrund erlischt. War jemand zu krank zum Rei sen, wird aber wieder gesund, kann die Person trotz einer gültigen Duldung abgeschoben werden.
● Wann ist ein Arbeitsplatz ein Duldungsgrund?
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die Beschäftigungsduldung. Mit ihr sol len geduldete Geflüchtete arbeiten und ein langfristiges Bleiberecht bekom men können. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine geduldete Person muss schon vor her mindestens zwölf Monate gedul det worden und mindestens für 18 Mo nate sozialversicherungspflichtig an gestellt gewesen sein. Sie darf spätes tens bis zum 1. August 2018 nach Deutschland eingereist sein, muss Deutsch mindestens auf dem Niveau A2 sprechen und darf keine Straftaten begangen haben.
Wer eine Beschäftigungsduldung erhält, soll nach 30 Monaten eine Aufent haltserlaubnis erhalten. Allerdings kriti sieren Asylverbände wie Pro Asyl, dass vor allem die Vorduldungszeit von zwölf Monaten dazu führt, dass nur sehr wenige Geflüchtete eine Beschäfti gungsduldung erhalten. ● Kann auch ein Ausbildungsplatz ein Duldungsgrund sein?
Ja. Wird die Ausbildung im laufenden Asylverfahren begonnen, der Asylan trag aber abgelehnt, erhält die Person – meist – eine Ausbildungsduldung. Sie kann die Ausbildung machen und anschließend zwei Jahre arbeiten, bis sie einen Aufenthaltstitel bekommt. Auch wenn der Asylantrag schon ab gelehnt wurde, ist es theoretisch noch möglich, eine Ausbildungsduldung zu bekommen. Praktisch ist das aber sehr viel schwieriger, weil die Behörden darauf bestehen, dass die Person das Land verlässt und mit einem Visum wieder einreist.