Regierung will Energiekunden besser schützen
Pläne Einige Billiganbieter von Gas und Strom liefern nicht mehr – mit teuren Folgen.
Augsburg/Berlin Hunderttausende Kundinnen und Kunden in Deutschland hatte die Nachricht unvorbereitet getroffen. Energieanbieter wie Gas.de oder Stromio stellten im Dezember die Lieferung von Strom und Gas binnen kürzester Zeit ein. Die Billiganbieter beriefen sich auf die Preisexplosion am Strom- und Gasmarkt. Die Kunden hatten dabei doppelte Nachteile: Zum einen waren sie ihren billigen Energieanbieter los, zum anderen landeten sie häufig in einem deutlich höheren Grundversorgungstarif bei ihrem regionalen Energieanbieter. Bei zwei Grundversorgern in Frankfurt und Leipzig zahlten Betroffene sogar mehr als das Doppelte als Bestandskunden, kritisiert die Verbraucherzentrale. Jetzt will die Bundesregierung Strom- und Gaskunden besser schützen.
Zum einen will das Wirtschaftsministerium kurzfristige Kündigungen durch den Strom- und Gasanbieter unterbinden. Diese sollten die Einstellung der Lieferung mehrere Monate vorher ankündigen, damit sich die Kunden in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können, sagte Staatssekretär Oliver Krischer. „Wir dürfen die Verbraucher nicht nochmals so im Regen stehen lassen“, meinte der Grünen-Politiker. Zudem will die Regierung gegen die geteilten Tarife in der Grundversorgung – niedrige Preise für Bestandskunden, höhere für Neukunden – vorgehen. Künftig solle es wieder einheitliche Tarife geben, damit Neukunden nicht das Doppelte oder Dreifache zahlen.
In der Energiewirtschaft begrüßt man die Pläne. Markus Last, Geschäftsführer von Erdgas Schwaben, kritisiert, dass Discount-Anbieter eine Regelungslücke im Gesetz ausgenutzt haben, das zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gedacht war und eine rasche Kündigung des Vertrages möglich machte. Es sei deshalb „dringend notwendig“, dass es Discount-Anbieter mehrere Monate vorher ankündigen müssen, wenn sie ihre Lieferung einstellen. Grundversorger wie Erdgas Schwaben könnten dann die zusätzlich benötigte Energie langfristiger und zu günstigeren Konditionen beschaffen, erklärt Last. Eine Aufsplittung der Grundversorgung sei dann nicht mehr notwendig.
Aktuell will Erdgas Schwaben aber noch am gesplitteten Tarif festhalten. Denn noch immer ist der Preis für Erdgas am Markt sehr hoch. Sind in den vergangenen Jahren im Schnitt rund 20 Euro pro Megawattstunde Gas bezahlt worden, waren es am Montag rund 80 Euro. „Aus diesem Grund können wir unsere gesplitteten Grundversorgungstarife zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wieder vereinen“, sagt Last. „Dies werden wir so schnell wie möglich realisieren, sobald es die Marktsituation zulässt – gerne auch bereits vor einer neuen gesetzlichen Regelung.“Kerstin Andreae vom Bundesverband der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft fordert dagegen, dass Ersatzversorger weiter die „Möglichkeit für einen angemessenen, zusätzlichen Tarif“haben müssen.
Auch Volker Ullrich (CSU) hält das Verbot eines höheren Grundversorgungstarifs für nicht notwendig. „Allerdings sollte der Neukundentarif nicht mehr als 25 Prozent über dem der Bestandskunden liegen“, schränkt der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSUBundestagsfraktion ein. Ullrich fordert zudem, die Energiepreise zu senken. „Die Energiepreise setzen sich fast zur Hälfte aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen“, kritisiert er. „Hier hat die Politik einen echten Hebel, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.“Ullrich schlägt die Reduzierung der Mehrwertsteuer bei Strom und Gas auf sieben Prozent, die Abschaffung der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer vor. Lesen Sie dazu auch den