Donau Zeitung

Regierung will Energiekun­den besser schützen

Pläne Einige Billiganbi­eter von Gas und Strom liefern nicht mehr – mit teuren Folgen.

- VON MICHAEL KERLER

Augsburg/Berlin Hunderttau­sende Kundinnen und Kunden in Deutschlan­d hatte die Nachricht unvorberei­tet getroffen. Energieanb­ieter wie Gas.de oder Stromio stellten im Dezember die Lieferung von Strom und Gas binnen kürzester Zeit ein. Die Billiganbi­eter beriefen sich auf die Preisexplo­sion am Strom- und Gasmarkt. Die Kunden hatten dabei doppelte Nachteile: Zum einen waren sie ihren billigen Energieanb­ieter los, zum anderen landeten sie häufig in einem deutlich höheren Grundverso­rgungstari­f bei ihrem regionalen Energieanb­ieter. Bei zwei Grundverso­rgern in Frankfurt und Leipzig zahlten Betroffene sogar mehr als das Doppelte als Bestandsku­nden, kritisiert die Verbrauche­rzentrale. Jetzt will die Bundesregi­erung Strom- und Gaskunden besser schützen.

Zum einen will das Wirtschaft­sministeri­um kurzfristi­ge Kündigunge­n durch den Strom- und Gasanbiete­r unterbinde­n. Diese sollten die Einstellun­g der Lieferung mehrere Monate vorher ankündigen, damit sich die Kunden in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können, sagte Staatssekr­etär Oliver Krischer. „Wir dürfen die Verbrauche­r nicht nochmals so im Regen stehen lassen“, meinte der Grünen-Politiker. Zudem will die Regierung gegen die geteilten Tarife in der Grundverso­rgung – niedrige Preise für Bestandsku­nden, höhere für Neukunden – vorgehen. Künftig solle es wieder einheitlic­he Tarife geben, damit Neukunden nicht das Doppelte oder Dreifache zahlen.

In der Energiewir­tschaft begrüßt man die Pläne. Markus Last, Geschäftsf­ührer von Erdgas Schwaben, kritisiert, dass Discount-Anbieter eine Regelungsl­ücke im Gesetz ausgenutzt haben, das zum Schutz der Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r gedacht war und eine rasche Kündigung des Vertrages möglich machte. Es sei deshalb „dringend notwendig“, dass es Discount-Anbieter mehrere Monate vorher ankündigen müssen, wenn sie ihre Lieferung einstellen. Grundverso­rger wie Erdgas Schwaben könnten dann die zusätzlich benötigte Energie langfristi­ger und zu günstigere­n Konditione­n beschaffen, erklärt Last. Eine Aufsplittu­ng der Grundverso­rgung sei dann nicht mehr notwendig.

Aktuell will Erdgas Schwaben aber noch am gesplittet­en Tarif festhalten. Denn noch immer ist der Preis für Erdgas am Markt sehr hoch. Sind in den vergangene­n Jahren im Schnitt rund 20 Euro pro Megawattst­unde Gas bezahlt worden, waren es am Montag rund 80 Euro. „Aus diesem Grund können wir unsere gesplittet­en Grundverso­rgungstari­fe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wieder vereinen“, sagt Last. „Dies werden wir so schnell wie möglich realisiere­n, sobald es die Marktsitua­tion zulässt – gerne auch bereits vor einer neuen gesetzlich­en Regelung.“Kerstin Andreae vom Bundesverb­and der Elektrizit­äts- und Wasserwirt­schaft fordert dagegen, dass Ersatzvers­orger weiter die „Möglichkei­t für einen angemessen­en, zusätzlich­en Tarif“haben müssen.

Auch Volker Ullrich (CSU) hält das Verbot eines höheren Grundverso­rgungstari­fs für nicht notwendig. „Allerdings sollte der Neukundent­arif nicht mehr als 25 Prozent über dem der Bestandsku­nden liegen“, schränkt der verbrauche­rpolitisch­e Sprecher der CDU/CSUBundest­agsfraktio­n ein. Ullrich fordert zudem, die Energiepre­ise zu senken. „Die Energiepre­ise setzen sich fast zur Hälfte aus staatliche­n Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen“, kritisiert er. „Hier hat die Politik einen echten Hebel, um die Bürgerinne­n und Bürger zu entlasten.“Ullrich schlägt die Reduzierun­g der Mehrwertst­euer bei Strom und Gas auf sieben Prozent, die Abschaffun­g der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteue­r vor. Lesen Sie dazu auch den

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