Teilerfolg für den Wikileaks-Gründer
Das juristische Tauziehen um eine Auslieferung des australischen Whistleblowers Julian Assange geht weiter. Für den WikileaksGründer ist es zumindest ein Teilerfolg, dass der High Court in London am Montag entschieden hat, dass er vor dem höchsten Gericht des Vereinigten Königreichs gegen seine Auslieferung Berufung einlegen darf.
Das ist eine gute Nachricht – nicht zuletzt für die Meinungsfreiheit. Denn man muss kein Freund von Assange sein, um zu hoffen, dass Assange nicht vor einem USGericht
landen wird. Dort müsste er sich in einem beispiellosen und absurden Spionageprozess verantworten. Eine lange Haftstrafe wäre wahrscheinlich. Assange, der seit zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft sitzt, hat schwere amerikanische Kriegsverbrechen enthüllt.
Doch Teile der US-Justiz richten ihre geballte Energie nicht auf die Verfolgung der Straftäter in Uniform, sondern auf Assange. Gegner des 50-Jährigen bestreiten, dass er tatsächlich ein Journalist ist. Darüber mag man streiten, einige seiner Enthüllungen jedoch waren zweifellos journalistisch-investigative Aktionen. Ohne ihn und seine
Mitstreiter wären viele Verbrechen wohl nie an die Öffentlichkeit gelangt. Insofern hatte sein Engagement einen erheblichen gesellschaftlichen Nutzen.
Tatsächlich startete Assange fragwürdige Enthüllungskampagnen, agierte nach dem Urteil einstiger Unterstützer immer selbstherrlicher. Doch dass er seit Jahren wie ein international gefährlicher Krimineller und Staatsfeind behandelt wird und hinter Gittern sitzt, steht in keinem Verhältnis zu den Vorwürfen gegen ihn.
Das Handeln von Assange sollte in aller Ruhe beleuchtet und beurteilt werden. In den USA scheint dies nicht möglich zu sein.