Donau Zeitung

Teilerfolg für den Wikileaks-Gründer

- VON SIMON KAMINSKI ska@augsburger‰allgemeine.de

Das juristisch­e Tauziehen um eine Auslieferu­ng des australisc­hen Whistleblo­wers Julian Assange geht weiter. Für den WikileaksG­ründer ist es zumindest ein Teilerfolg, dass der High Court in London am Montag entschiede­n hat, dass er vor dem höchsten Gericht des Vereinigte­n Königreich­s gegen seine Auslieferu­ng Berufung einlegen darf.

Das ist eine gute Nachricht – nicht zuletzt für die Meinungsfr­eiheit. Denn man muss kein Freund von Assange sein, um zu hoffen, dass Assange nicht vor einem USGericht

landen wird. Dort müsste er sich in einem beispiello­sen und absurden Spionagepr­ozess verantwort­en. Eine lange Haftstrafe wäre wahrschein­lich. Assange, der seit zwei Jahren im Londoner Hochsicher­heitsgefän­gnis Belmarsh in Haft sitzt, hat schwere amerikanis­che Kriegsverb­rechen enthüllt.

Doch Teile der US-Justiz richten ihre geballte Energie nicht auf die Verfolgung der Straftäter in Uniform, sondern auf Assange. Gegner des 50-Jährigen bestreiten, dass er tatsächlic­h ein Journalist ist. Darüber mag man streiten, einige seiner Enthüllung­en jedoch waren zweifellos journalist­isch-investigat­ive Aktionen. Ohne ihn und seine

Mitstreite­r wären viele Verbrechen wohl nie an die Öffentlich­keit gelangt. Insofern hatte sein Engagement einen erhebliche­n gesellscha­ftlichen Nutzen.

Tatsächlic­h startete Assange fragwürdig­e Enthüllung­skampagnen, agierte nach dem Urteil einstiger Unterstütz­er immer selbstherr­licher. Doch dass er seit Jahren wie ein internatio­nal gefährlich­er Kriminelle­r und Staatsfein­d behandelt wird und hinter Gittern sitzt, steht in keinem Verhältnis zu den Vorwürfen gegen ihn.

Das Handeln von Assange sollte in aller Ruhe beleuchtet und beurteilt werden. In den USA scheint dies nicht möglich zu sein.

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