Maßnahmen werden aufgehoben
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest Anfang Januar wurden weitreichende Schutzmaßnahmen eingeführt. Jetzt gibt es Entwarnung.
Landkreis Dillingen Nachdem im westlichen Landkreis Dillingen Anfang Januar die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – sogenannte Geflügelpest – nachgewiesen worden war, hatte das Landratsamt eine Überwachungszone eingerichtet.
Zwischenzeitlich wurden in dieser keine Auffälligkeiten mehr festgestellt. Die Überwachungszone wird deshalb mit Wirkung zum Samstag, 10. Februar, aufgehoben. Gleichwohl sollte natürlich weiterhin beachtet werden, dass alle Geflügelhalter zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit gesetzlich verpflichtet sind.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-LöfflerInstituts
weiterhin als hoch eingestuft wurde, teilt das Landratsamt mit.
In Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten daher Präventionsund Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden.
Tierhalter können die Biosicherheit ihrer Betriebe etwa mittels der sogenannten „AI-Risikoampel (https://risikoampel.univechta.de/) kostenlos und anonym überprüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass Geflügelausstellungen, -schauen und -märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung bei der Veterinärverwaltung des Landratsamtes schriftlich oder elektronisch anzuzeigen sind. Weitere Informationen und Auskünfte können im Veterinäramt
telefonisch unter 09071/51-280 oder per E-Mail unter veterinaer@landratsamt.dillingen.de eingeholt werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (https://www.lgl.bayern.de/) unter dem Stichwort „Geflügelpest“verfügbar. (AZ)