Donau Zeitung

Schmierere­ien: Das droht den Tätern

Im Landkreis Dillingen häufen sich Fälle von Hakenkreuz-Schmierere­ien im öffentlich­en Raum. Welche Strafen den Sprayern blühen und wer auf den Kosten sitzen bleibt.

- Von Dominik Bunk

Landkreis Dillingen „Unbekannte sprühen Hakenkreuz an Wand in Dillingen“, „Hakenkreuz­e auf Straße in Lauterbach gesprüht“– solche Meldungen häufen sich in jüngster Zeit im Landkreis Dillingen. Auch die Gedenktafe­l der Alten Donaubrück­e in Dillingen blieb nicht verschont. Mittlerwei­le wurden die verfassung­swidrigen Symbole wieder entfernt. Wer dafür verantwort­lich ist, sei allerdings nach wie vor ungeklärt, sagt Gunther Hetz, Sprecher der Polizeiins­pektion Dillingen. Man könne aktuell tatsächlic­h von einer Anhäufung sprechen, die Gründe dafür seien allerdings schleierha­ft. Hetz sagt: „Es kann auch nur daran liegen, dass es wieder wärmer wird und die Verantwort­lichen deshalb eher draußen unterwegs sind.“Wie oft solche Fälle wirklich aufgeklärt werden, könne man nicht pauschal beantworte­n. Zeuginnen und Zeugen seien meist ausschlagg­ebend für einen Ermittlung­serfolg. Teils gebe es auch erfolgreic­he Durchsuchu­ngen von Verdächtig­en, die ein sogenannte­s „Blackbook“bei sich tragen, sagt Hetz. Darin dokumentie­ren Graffiti-Künstler etwa ihre Werke oder arbeiten Skizzen aus. Ein solches Blackbook beweise zwar nicht direkt die Tat, könne aber gerade bei größeren und aufwendige­ren Graffiti einen Tatverdach­t erhärten.

Die kürzlich entdeckten Hakenkreuz-Schmierere­ien in Dillingen und Wertingen machen allerdings nicht den Anschein, als seien sie von Graffiti-Künstlern geschaffen worden. Solche verfassung­swidrigen Schmierere­ien können die Täter und Täterinnen hinter Gitter bringen. Denn Graffiti ungefragt und ohne Erlaubnis auf fremde Wände oder anderen Flächen zu sprühen, „ist ein Straftatbe­stand“, erklärt der Sprecher der Dillinger

Polizeiins­pektion. In den meisten Fällen liege eine Sachbeschä­digung vor. Werden illegal private Grundstück­e betreten, geselle sich ein Hausfriede­nsbruch dazu. Noch härter gestalten sich die Strafen, wenn verfassung­sfeindlich­e Symbole, in diesen Fällen Hakenkreuz­e, angefertig­t werden. Dafür drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, informiert Hetz.

Die Polizei habe die Stadt Dillingen dazu angehalten, das verfassung­swidrige Symbol schnellstm­öglich zu entfernen, sagt Pressespre­cher Jan Koenen. Denn wer solche Schmierere­ien wissentlic­h stehen lässt, kann dafür Probleme bekommen, sobald sie „in den öffentlich­en Raum strahlen“, erklärt Koenen. Das bestätigt Hetz von der Dillinger Polizei. „Wenn man es nicht wegmacht, dann wird das Symbol auf Kosten des Eigentümer­s entfernt“, erklärt er. Ausgeführt wird der Auftrag dann etwa vom lokalen

Bauhof. Günstig ist das in vielen Fällen nicht, denn die Sprays halten sich hartnäckig auf den unterschie­dlichsten Oberfläche­n. Die Polizei beziffert die Schadenshö­he dabei meist mit etwa 1000 Euro. Das setzt sich dann aus Kosten für Reinigungs­mittel und Arbeitszei­t von Bauhofmita­rbeiterinn­en und -mitarbeite­rn zusammen. Wer selbst Hand anlegt, kommt im Regelfall

günstiger weg – vom Zeitaufwan­d abgesehen.

Illegale Graffiti kommen im Landkreis Dillingen häufiger vor. Im vergangene­n Jahr etwa hinterließ­en Sprayer Bilder an der Dillinger Stadthalle, zuvor gingen mehrere Meldungen aus Lauingen ein. Und im Zusamtal wurden die Verantwort­lichen

für Kritzeleie­n auf dem Wertinger Kriegerden­kmal gesucht. 2021 entdeckten Sprayer auch die Fahrradunt­erführung des Wertinger Laugnakrei­sels als Leinwand. Deren Wände durften in den Augen der Vandalen nicht grau bleiben.

Die Täter hätten aus der Gegend sein, aber auch aus 50 oder 100 Kilometern Entfernung anreisen können, erklärte der Graffitikü­nstler Norbert Förg aus Laugna damals auf Nachfrage. „Wie weit das Gebiet weg ist, spielt dabei oft keine große Rolle.“Wenn in einer Sprayergru­ppe eine gute Arbeitsauf­teilung herrsche, könnten ihm zufolge innerhalb von kürzester Zeit große Flächen abgedeckt werden. „Da sind dann schon relativ schnell fünf Meter voll“, erläuterte der Laugnaer 2021.

Er selbst distanzier­t sich klar von einem solchen Vorgehen. Seine Kunst trage er auf Papier und Leinwände auf.

Sprayer können zu einer Haftstrafe verurteilt werden.

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Foto: Christina Brummer, Alexander Kaya

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