Donauwoerther Zeitung

Entsorgen leicht gemacht?

Umwelt Dank eines neuen Gesetzes können Verbrauche­r defekte Kaffeemasc­hinen, Toaster und alte Handys beim Elektrohän­dler zurückgebe­n. Doch die Regeln haben ihre Tücken

- Frankfurt am Main

Seit dem Wochenende ist das sogenannte Elektround Elektronik­gerätegese­tz in Kraft. Um sich den Weg zum Recyclingh­of zu sparen, können Deutschlan­ds Verbrauche­r ihre alten Handys, Kaffeemasc­hinen und Computer künftig auch im Handel zurückgebe­n. Wir beantworte­n wichtige Fragen zum Thema:

Wo konnten bislang alte Elektroger­äte entsorgt werden?

Elektronis­che Geräte, die entsorgt werden sollen, gehören auf keinen Fall in die Restmüllto­nne. Verbrauche­r konnten ihren Elektrosch­rott bislang beim örtlichen Recyclingh­of abgeben. Viele Entsorgung­sunternehm­en holen große Geräte auf Anfrage kostenlos ab. Auch einige Einzelhänd­ler nahmen schon vor dem Gesetz alte Elektroger­äte freiwillig an. Alte Handys nehmen die meisten Mobilfunka­nbieter kostenfrei zurück. Schrotthän­dler bezahlen für Ladekabel noch den einen oder anderen Euro.

Was zählt zu Elektroger­äten?

Alle Produkte, die über Stromkabel oder Batterie betrieben werden, dürfen nicht in den Hausmüll. Zu den Kleingerät­en gehören beispielsw­eise die meisten Küchengerä­te, Handys oder Rasierer. Zu den Großgeräte­n zählt alles ab ungefähr der Größe einer Mikrowelle.

Was ändert sich mit dem Gesetz?

Große Händler mit einer Verkaufsfl­äche von mehr als 400 Quadratmet­ern müssen nun alle kleinen Elektroger­äte wie etwa einen Haartrockn­er oder einen Toaster in haushaltsü­blichen Mengen zurücknehm­en. Will ein Kunde ein größeres Gerät zurückgebe­n – das an mindestens einer Kante mehr als 25 Zentimeter lang ist – muss der Händler es aber nur entgegenne­hmen, wenn der Verbrauche­r ein gleichwert­iges Neugerät kauft. Die Regelung gilt auch für Online-Händler, die über eine ebenso große Versand- oder Lagerfläch­e verfügen. Für Verbrauche­r soll die Entsorgung damit einfacher möglich sein.

Welche Ziele verfolgt das Gesetz?

Das Bundesumwe­ltminister­ium will erreichen, dass künftig „noch weniger“Altgeräte im Müll landen. Das Gesetz verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen die Umwelt und knappe Ressourcen geschont werden, wenn Teile der Altgeräte wiederverw­endet werden können. Anderersei­ts will die Bundesregi­erung den illegalen Export von Elektrosch­rott ins Ausland eindämmen.

Müssen Händler das Gesetz sofort umsetzen?

Nein. Sie haben noch neun Monate Zeit, die Rücknahme zu organisier­en. Wo können sich Verbrauche­r über die nächste Sammelstel­le inforalte mieren? Bislang gaben die Kommunen Auskünfte über die Sammelstel­len. Anlässlich des neuen Gesetzes veröffentl­icht die Stiftung Elektroger­äte eine Liste aller Rücknahmes­tellen in Deutschlan­d. Im Internet soll das dazugehöri­ge Portal am heutigen Montag freigescha­ltet werden.

Gibt es Kritik an dem Gesetz?

Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and bemängelte, dass das Gesetz nicht weit genug gehe. Wie in vielen anderen europäisch­en Ländern auch, sollte jedes Elektroges­chäft in Deutschlan­d – egal wie groß seine Verkaufsfl­äche ist – dazu verpflicht­et werden, Altgeräte zurückzune­hmen. Der deutsche Einzelhand­el kritisiert­e das Vorhaben dagegen als überflüssi­g. Bereits heute gebe es flächendec­kend Elektrofac­hmärkte oder Baumärkte, die freiwillig alte Geräte annehmen, hieß es beim Handelsver­band Deutschlan­d. (afp)

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