„Gewalt-Exzess im U-Bahnhof“
Sieben Jahre Haft für Messerstecher
Der Fürther Messerstecher nimmt sein Urteil fast regungslos auf. Den Blick zur Mutter des Opfers meidet der 20-Jährige. Nach seiner Attacke war im Februar ein 28-Jähriger am Fürther U-Bahnhof Jakobinenstraße ums Leben gekommen – neun Monate später wird der Haupttäter nun vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags verurteilt. Der zwei Jahre jüngere Bruder muss wegen Körperverletzung zwei Wochenenden Jugendarrest verbüßen.
Richter Dieter Weidlich findet harte Worte. „Wir sind ohne jeden Zweifel davon überzeugt, dass der Angeklagte den Geschädigten getötet hat“, sagt er. Was in der Nacht auf den 1. Februar geschah, bezeichnet der Richter in seiner Urteilsbegründung als „scheußliche Bluttat“, als „Gewalt-Exzess“. Der 28-Jährige habe „aus völlig nichtigem Anlass“sterben müssen.
Ein kleiner Rempler eskalierte und endete in einer Messerstecherei. Der Hauptangeklagte war mit seinem zwei Jahre jüngeren Bruder und einem gemeinsamen Freund betrunken nach einer Party unterwegs gewesen. Als der 18-Jährige im Vollrausch gegen die Freundin des späteren Opfers torkelte, kam es zum Handgemenge. „Aus Wut, Zorn und gekränktem Stolz, weil die eigenen Schläge das Opfer nicht trafen, ließ sich der Angeklagte provozieren“, schildert der Richter.
Der junge Mann aus gutem Elternhaus und mit einer Stelle als Gleisbauer bei der Bahn sticht achtmal zu – auch ins Herz des Opfers. Der Haupttäter sei „außer sich gewesen“, sagt Weidlich. Die Verteidigung erwägt eine Revision.