Sommerreifen: Von Ostern bis Oktober
Verbrauchertipp Mit Winterreifen gibt es weniger Hakeleien mit Versicherern
Trotz goldener Herbsttage naht der Winter und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer gilt daher jetzt der Bereifung. Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als die Sommerbereifung.
Kein Wunder also, dass sie auch beim Versicherungsschutz eine Rolle spielen: „Nicht nur die Straßenverkehrsordnung, auch die KfzVersicherer legen bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Ausrüstung“, informiert Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen – wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen „grob fahrlässig“war.
Letzteres liegt etwa vor, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins winterliche Hochgebirge fährt. Dann sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen. „Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen.“Wer es also nicht auf eine bürokratisch-juristische Hakelei ankommen lassen will, der wechselt jetzt von Sommerauf Winterreifen, rät Aumiller.
Dabei ist auch auf ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten. Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicherung. Auch diejenigen, die ganz schlau sein wollten und mit ihrer Versicherung einen Vertrag mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“vereinbarten, kommen gleichwohl nicht ungeschoren davon. Auch ihnen droht eine Kürzung der Versicherungsleistung.
Einen Tipp zum Schluss haben die Versicherungskaufleute: Seit 2010 besteht in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und so weiter. Wird man bei diesen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, sind 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister fällig. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
Auch im europäischen Ausland ist Winterbereifung für eine bestimmte Jahresperiode vorgeschrieben. (pm)