Unterschenkelamputation nach Ärztefehler
Er wollte sich nur einer Bypass-Operation unterziehen, nach Komplikationen musste ihm dann aber der rechte Unterschenkel amputiert werden. Der Patient verlangt nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) München von den Kreiskrankenhäusern Zwiesel-Viechtach mindestens 80 000 Euro Schmerzensgeld. Er begründet dies mit entgangenem Einkommen und künftigem Verdienstausfall. In erster Instanz hatte das Landgericht Deggendorf seinen Anspruch wegen eines groben Behandlungsfehlers bejaht. Die Indikation zu der Bypass-Operation sei vorschnell und fehlerhaft gestellt worden. Das OLG will am 26. November entscheiden.