Donauwoerther Zeitung

Unterschen­kelamputat­ion nach Ärztefehle­r

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Er wollte sich nur einer Bypass-Operation unterziehe­n, nach Komplikati­onen musste ihm dann aber der rechte Unterschen­kel amputiert werden. Der Patient verlangt nun vor dem Oberlandes­gericht (OLG) München von den Kreiskrank­enhäusern Zwiesel-Viechtach mindestens 80 000 Euro Schmerzens­geld. Er begründet dies mit entgangene­m Einkommen und künftigem Verdiensta­usfall. In erster Instanz hatte das Landgerich­t Deggendorf seinen Anspruch wegen eines groben Behandlung­sfehlers bejaht. Die Indikation zu der Bypass-Operation sei vorschnell und fehlerhaft gestellt worden. Das OLG will am 26. November entscheide­n.

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