Geschlechtsumwandlung ist kein Kündigungsgrund
Weil es einen Manager nach einer Geschlechtsumwandlung feuerte, ist ein Unternehmen in Ostfrankreich zu einer hohen Entschädigungszahlung verurteilt worden. Das Arbeitsgericht der nahe Lyon gelegenen Stadt Villefranche-surSaône verurteilte die Textilfirma zur Zahlung von 185 000 Euro, wie ein Justizvertreter am Donnerstag sagte. Der Generaldirektor des Unternehmens hatte sich zur Frau umoperieren lassen und war später entlassen worden. Die Textilfirma begründete die Entlassung mit fehlender Motivation und mangelnder Kommunikation, angeführt wurden auch teure Auslandstelefonate. Die Klägerin argumentierte dagegen, die Geschlechtsumwandlung sei der wahre Grund für ihre Entlassung gewesen. (afp)