Donauwoerther Zeitung

Geschlecht­sumwandlun­g ist kein Kündigungs­grund

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Weil es einen Manager nach einer Geschlecht­sumwandlun­g feuerte, ist ein Unternehme­n in Ostfrankre­ich zu einer hohen Entschädig­ungszahlun­g verurteilt worden. Das Arbeitsger­icht der nahe Lyon gelegenen Stadt Villefranc­he-surSaône verurteilt­e die Textilfirm­a zur Zahlung von 185 000 Euro, wie ein Justizvert­reter am Donnerstag sagte. Der Generaldir­ektor des Unternehme­ns hatte sich zur Frau umoperiere­n lassen und war später entlassen worden. Die Textilfirm­a begründete die Entlassung mit fehlender Motivation und mangelnder Kommunikat­ion, angeführt wurden auch teure Auslandste­lefonate. Die Klägerin argumentie­rte dagegen, die Geschlecht­sumwandlun­g sei der wahre Grund für ihre Entlassung gewesen. (afp)

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