Faschingsnacht in Bäumenheim endet mit Tritten und Faustschlag
Justiz Gericht verurteilt 28-Jährigen. Er ist kein unbeschriebenes Blatt
Das offizielle Faschingstreiben war in jener Februarnacht längst vorbei, da gerieten zwei Männer in Bäumenheim aneinander. Was als fröhlicher Abend begonnen hatte, endete gegen 4 Uhr morgens mit der Attacke eines 28-Jährigen auf seinen Kontrahenten. Das Amtsgericht Nördlingen verurteilte den Mann nun wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe. Ein Geständnis bewahrte den Angeklagten davor, ins Gefängnis zu müssen.
Sowohl der Täter als auch das Opfer waren stark betrunken, als sie vor einem Lokal in Bäumenheim aufeinandertrafen. Es entwickelte sich ein Streitgespräch, das in eine Rempelei mündete. Umstehende wollten den 28-Jährigen zurückhalten, doch er riss sich los und traktierte seinen Widersacher mit einem Faustschlag und mit Fußtritten. Zudem beleidigte er den 38-Jährigen massiv.
Dieser erlitt glücklicherweise keine schlimmeren Verletzungen, klagte jedoch anschließend über Schmerzen. Außerdem ging sein Handy zu Bruch und seine Jacke wurde beschädigt.
Ein noch unbescholtener Bürger wäre nach einem solchen Vorfall wohl mit einer Geldstrafe davongekommen. Bei dem 28-Jährigen war die Ausgangslage anders: Er hatte bereits neun Vorstrafen, darunter auch Gewalttaten. Zuletzt saß er wegen Vermögensdelikten im Gefängnis. Angesichts der neuerlichen Vorwürfe drohte dem Mann wieder Haft. Diese verhinderte er, da er in der Verhandlung den Angriff doch noch einräumte. Für diesen Fall hatte Richter Helmut Beyschlag eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.
Das Urteil lautete denn auch: vier Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate gefordert. Einen Verteidiger hatte der Angeklagte in dem Prozess nicht. (wwi)