Donauwoerther Zeitung

Faschingsn­acht in Bäumenheim endet mit Tritten und Faustschla­g

Justiz Gericht verurteilt 28-Jährigen. Er ist kein unbeschrie­benes Blatt

- Bäumenheim/Nördlingen

Das offizielle Faschingst­reiben war in jener Februarnac­ht längst vorbei, da gerieten zwei Männer in Bäumenheim aneinander. Was als fröhlicher Abend begonnen hatte, endete gegen 4 Uhr morgens mit der Attacke eines 28-Jährigen auf seinen Kontrahent­en. Das Amtsgerich­t Nördlingen verurteilt­e den Mann nun wegen Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Beleidigun­g zu einer Freiheitss­trafe. Ein Geständnis bewahrte den Angeklagte­n davor, ins Gefängnis zu müssen.

Sowohl der Täter als auch das Opfer waren stark betrunken, als sie vor einem Lokal in Bäumenheim aufeinande­rtrafen. Es entwickelt­e sich ein Streitgesp­räch, das in eine Rempelei mündete. Umstehende wollten den 28-Jährigen zurückhalt­en, doch er riss sich los und traktierte seinen Widersache­r mit einem Faustschla­g und mit Fußtritten. Zudem beleidigte er den 38-Jährigen massiv.

Dieser erlitt glückliche­rweise keine schlimmere­n Verletzung­en, klagte jedoch anschließe­nd über Schmerzen. Außerdem ging sein Handy zu Bruch und seine Jacke wurde beschädigt.

Ein noch unbescholt­ener Bürger wäre nach einem solchen Vorfall wohl mit einer Geldstrafe davongekom­men. Bei dem 28-Jährigen war die Ausgangsla­ge anders: Er hatte bereits neun Vorstrafen, darunter auch Gewalttate­n. Zuletzt saß er wegen Vermögensd­elikten im Gefängnis. Angesichts der neuerliche­n Vorwürfe drohte dem Mann wieder Haft. Diese verhindert­e er, da er in der Verhandlun­g den Angriff doch noch einräumte. Für diesen Fall hatte Richter Helmut Beyschlag eine Bewährungs­strafe in Aussicht gestellt.

Das Urteil lautete denn auch: vier Monate Freiheitss­trafe zur Bewährung. Die Staatsanwa­ltschaft hatte sechs Monate gefordert. Einen Verteidige­r hatte der Angeklagte in dem Prozess nicht. (wwi)

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