Rassistische Bilder verschickt
Polizeischüler auf der Anklagebank
Zwei Schüler der Bereitschaftspolizei Königsbrunn bei Augsburg haben ihren Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe mehrere Bilder mit rassistischen Inhalten geschickt. Deshalb mussten sich die beiden 20- und 22-jährigen Männer nun vor dem Amtsgericht Aichach (Kreis Aichach-Friedberg) verantworten. Trotz eines Freispruchs ist der Fall noch nicht erledigt.
Über die zwischen April 2013 und Dezember 2014 zugesendeten Bilder, auf denen unter anderem Adolf Hitler zu sehen ist, gab es von den Kollegen Beschwerden. Mitten in einer Klausur wurden die angehenden Polizisten aus dem Unterricht geholt und anschließend suspendiert. Volksverhetzung und Verbreitung verfassungswidriger Schriften waren nur zwei der Vorwürfe. Beide räumten ein, die Dateien verschickt zu haben, allerdings ohne rassistischen Hintergrund. „Es war ein unüberlegter Spaß. Mir war das gar nicht bewusst“, sagte der Jüngere aus dem Kreis Günzburg. Er habe selbst ausländische Freunde und sogar in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge mitgeholfen. Die Angeklagten hatten die Dateien von verschiedenen FacebookProfilen, wo diese Bilder als Satire
„So einen Blödsinn machen viele junge Männer. Bei angehenden Polizisten gelten andere Maßstäbe.“
Richter Axel Hellriegel
bezeichnet wurden. „Ich fand es lustig und habe nicht nachgedacht“, ergänzte der 20-Jährige. Die Polizei hatte PCs und Smartphones der Angeklagten sichergestellt, eine rechte Gesinnung konnte anhand der virtuellen Profile nicht festgestellt werden. Dennoch zeigte sich Richter Axel Hellriegel verärgert: „So einen Blödsinn machen viele junge Männer. Bei angehenden Polizisten gelten andere Maßstäbe.“
Während der Verhandlung kam es zu einem Rechtsgespräch – ohne Ergebnis. Da keine Zeugen geladen waren, wurde nur das Verfahren gegen den 20-Jährigen weitergeführt, der im Gegensatz zu seinem Kollegen aus dem Landkreis AichachFriedberg, deutlich weniger Bilder und auch keine pornografischen Inhalte versendet hatte. Sein Kollege muss sich nun im Dezember vor Gericht verantworten.
„Ich sehe keine Volksverhetzung und denke nicht, dass hier rassistische Absichten vorliegen“, erklärte der Richter bei der Urteilsverkündung gegen den Jüngeren. Dennoch ist sich Hellriegel nicht ganz sicher, was den Vorwurf zu den Dateien mit Adolf Hitler betrifft: „Was Kunst ist und was nicht, kann ich kaum beurteilen.“Staatsanwalt Matthias Ernst hatte eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro gefordert.
Am Ende gab es also einen Freispruch – nicht ohne einen Appell des Richters: „Strafbar ist ihr Verhalten nicht, dennoch sehe ich es sehr kritisch. So etwas geht als Polizeischüler nicht. Die Konsequenzen müssen Ihre Vorgesetzten ziehen.“Seit elf Monaten sind die beiden Polizeischüler suspendiert. Ob sie ihre Ausbildung fortführen dürfen, steht noch nicht fest. Hinzu kommt, dass es auch für den 20-Jährigen ein Wiedersehen vor Gericht geben könnte. Staatsanwalt Ernst deutete an, das Urteil anzufechten.