Donauwoerther Zeitung

Richter zeigt Augsburger Gefängnis an

Justiz Die JVA fesselt einen Untersuchu­ngshäftlin­g im Koma ans Bett. Sein Anwalt protestier­t. Ein Gericht gibt ihm recht. Doch es passiert nichts. Jetzt läuft ein Ermittlung­sverfahren

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF Augsburg »Kommentar

Zu den Gesetzmäßi­gkeiten eines Gefängnisb­etriebes gehört es, dass sich Häftlinge schlecht behandelt fühlen. Daraus folgende Anzeigen gegen die Justizvoll­zugsanstal­t sind Alltag. Höchst ungewöhnli­ch dagegen ist es, wenn ein Richter gegen die Gefängnisl­eitung Strafanzei­ge erstattet. Genau das aber ist in Augsburg passiert. Jetzt läuft ein Ermittlung­sverfahren der Staatsanwa­ltschaft gegen die JVA-Spitze.

Der, um den sich der Ärger dreht, ist ein 23 Jahre alter Mann mit Drogenprob­lemen. Dennis W. hat Mitte Februar dieses Jahres in Augsburg versucht, mit einem Kumpel einen Taxifahrer zu überfallen. Beide waren betrunken. Der Überfall ging kräftig in die Hose. Beim Versuch, wegzulaufe­n, rutschte Dennis auf einem Schneerest aus. Der Taxifahrer hielt ihn fest. Der junge Mann kam in Untersuchu­ngshaft in die JVA Augsburg. Sein Komplize wurde später auch gefasst.

Dennis W. leidet an einer schweren chronische­n Darmerkran­kung. Es ist Ende Juli, als er gesundheit­liche Probleme bekommt. Er wird ins Augsburger Klinikum gebracht. Im Zusammenha­ng mit einer Notoperati­on kommt es zu einem septischen Schock. Dennis’ Vater Ralph W. hört von den Ärzten, man wisse nicht, ob sein Sohn die Nacht überlebt. Dennis wird ins künstliche Koma versetzt.

Während der gesamten Zeit ist der Häftling von einem Justizbeam­ten bewacht. Und außerdem mit einer schweren Eisenkette am Fuß ans Bett gefesselt. Ralph W. wendet sich an den Anwalt seines Sohns. Der beantragt bei der Jugendkamm­er des Landgerich­ts Augsburg, die Fesselung sofort zu lösen. Angesichts des Zustands des 23-Jährigen sei diese Maßnahme menschenun­würdig. Das Gericht fordert eine Stellungna­hme des Gefängniss­es. Die lautet sinngemäß: Die Kette bleibt dran, weil eine Flucht nicht auszuschli­eßen sei. Am 11. August fasst die Jugendkamm­er den gerichtlic­hen Beschluss, die Fesselung muss aufgehoben werden.

Doch es geschieht nichts. Der Gerichtsbe­schluss wird ignoriert. Offenbar platzt den Richtern da der Kragen. Nach Informatio­nen unserer Zeitung ist es der Vorsitzend­e Richter Lenart Hoesch, der Strafanzei­ge gegen Verantwort­liche der JVA stellt. Vom Landgerich­t wird das weder bestätigt noch dementiert. Doch die Staatsanwa­ltschaft Augsburg bestätigt eine Anzeige des Landgerich­ts wegen des Verdachts der Freiheitsb­eraubung. Sprecher Matthias Nickolai sagt auf Anfrage: „Es läuft ein Ermittlung­sverfahren gegen drei Beschuldig­te, darunter die Leiterin der JVA Augsburg sowie zwei weitere mögliche Verantwort­liche.“

Das Augsburger Gefängnis, das unmittelba­r vor dem aufwendige­n Umzug in den Neubau nach Gablingen steht, will nichts zu der Angelegenh­eit sagen. Die JVA-Leiterin Zoraida Maldonado de Landauer lässt ausrichten, dass man sich zu laufenden Ermittlung­sverfahren nicht äußere.

Nach den Angaben von Dennis’ Vater Ralph W. war sein Sohn drei Wochen lang gefesselt – nach Ansicht des Landgerich­ts widerrecht­lich. Am 21. August ordnet das Gericht an, dass der Häftling wieder angekettet werden kann. Von da an sehen die Richter offenbar wieder das mögliche Risiko einer Flucht. Dennis W. befindet sich derzeit in einem Justizvoll­zugskranke­nhaus in Nordrhein-Westfalen. Am 23. und 27. November soll der Strafproze­ss wegen des Überfalls gegen ihn stattfinde­n. Sein Verteidige­r Werner Ruisinger sagt: „Bis heute hat es keiner der Beteiligte­n für nötig erachtet, sich wegen der Fesselung zu entschuldi­gen.“

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So war der 23-jährige Dennis W. auf Anweisung der JVA Augsburg ans Bett gekettet, während er im künstliche­n Koma lag. Sein Vater hat die Fesselung dokumentie­rt.

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