Donauwoerther Zeitung

Freiheitsb­eraubung

- Paragraf 239 des Strafgeset­zbuchs Babys und Ohnmächtig­e als eine Woche länger

Freiheitsb­eraubung ist kein Kavaliersd­elikt: Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise festsetzt, kann nach

mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

können nach dem Gesetz nicht Opfer einer Freiheitsb­eraubung werden, da sie nicht in der Lage sind, über ihren Aufenthalt­sort frei zu bestimmen. Anders ist die Lage bei Schlafende­n, sie können Opfer von Freiheitsb­eraubung werden. Wenn jemand sein Opfer

festsetzt, droht Gefängnis bis zu zehn Jahren.

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