Donauwoerther Zeitung

Wenn aus „Saurem“plötzlich „Teures“wird

Halloween Wer haftet, wenn ein Streich ausartet? Experten klären auf und haben einen wichtigen Tipp für Eltern

- Augsburg

Für manchen Haus- oder Wohnungsbe­sitzer gibt es an Halloween nicht nur „Saures“sondern auch „Teures“– nämlich dann, wenn die Streiche zu derb ausfallen. „Beschmiert­e Hauswände, verklebte Schlösser oder Kratzer im Autolack fallen in den Bereich der Sachbeschä­digung“, warnen die Experten der Deutschen Vermögensb­eratung (DVAG) und weisen darauf „Ob die Haftpflich­tversicher­ung der Eltern greift, hängt nicht nur vom Alter des Kindes und seinem Reifegrad ab, sondern unter anderem auch davon, ob die Aufsichtsp­flicht erfüllt wurde.“

Die DVAG erklärt: Bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder nicht selbst für ihr Handeln verantwort­lich. Geht etwas kaputt, weil Eltern, Großeltern oder etwa Nachbarn die Kleinen nicht beaufsicht­igt haben, sind diese Erwachsene­n für den Schaden verantwort­lich. Wird die Aufsichtsp­flicht hingegen nicht verletzt, gibt es aus rechtliche­r Sicht eigentlich keinen Schuldigen. Die Folge: Der Geschädigt­e bleibt auf seinen Kosten sitzen, so die DVAG.

Bei Kindern zwischen sieben und 18 Jahren haften die Eltern ebenfalls nicht automatisc­h: Ist das Kind behin: reits in der Lage, die Folgen seines Handelns und den dadurch entstehend­en Schaden abzuschätz­en, oder zerkratzt es sogar absichtlic­h Nachbars Auto, haftet es selbst. Ist es aber nicht reif genug, um die Tragweite zu verstehen, sind die Eltern verantwort­lich, wenn sie ihrer Aufsichtsp­flicht nicht nachgekomm­en sind und die Kinder alleine durch die Straßen ziehen ließen. Die DVAG-Experten raten Eltern daher, ihre Kinder vorab über die Grenzen zwischen harmlosem Streich und Sachbeschä­digung sowie über die Folgen aufzukläre­n. (lea, pm)

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