Raubgut Welfenschatz?
Streit Preußenstiftung wehrt sich gegen Klage in den USA
Es sind mittelalterliche Goldreliquien von außerordentlichem Wert: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin wehrt sich jetzt in den USA gegen die mögliche Herausgabe des legendären Welfenschatzes. Sie beantragte beim zuständigen amerikanischen Gericht die Abweisung einer Klage von Nachfahren jüdischer Kunsthändler, die die Goldschmiedearbeiten für NS-Raubgut halten und deshalb eine Wiedergutmachung fordern.
Stiftungspräsident Hermann Parzinger erklärte am Freitag, sein Haus sei nach intensiven Recherchen zur Auffassung gekommen, dass es sich in diesem Fall nicht um NS-Raubgut handele und deshalb eine Rückgabe nicht angemessen wäre. „Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist daher der Ansicht, dass diese Klage nicht begründet ist.“Als deutscher Vertreter der US-Kläger sagte der Marburger Rechtsanwalt Markus Stötzel, der Schritt der Stiftung sei keine Überraschung. Es handele sich um eine ganz normale Klageerwiderung.
Um den Welfenschatz – wertvolle Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom – gibt es seit 2008 Streit. Die schließlich von beiden Seiten angerufene Limbach-Kommission hatte im vergangenen Jahr keine Anhaltspunkte für einen „NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf“gefunden. Die Erben wiesen das nicht bindende Votum zurück und legten im Februar vor dem US-Bezirksgericht in Washington Klage ein. Sie machen geltend, ihre Vorfahren – vier jüdische Kunsthändler – hätten den Schatz unter dem Druck der Nazis für allenfalls ein Drittel seines eigentlichen Preises verkaufen müssen. Den jetzigen Wert schätzten sie auf mindestens 220 Millionen Euro. Nach Ansicht der Preußenstiftung ist das US-Gericht gar nicht zuständig. Zudem seien die Kläger nicht klageberechtigt, weil sie nicht im Namen des damaligen Verkaufs-Konsortiums handeln könnten.
Die Stiftung hat die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in Obhut. Sie sind das Herzstück des Berliner Kunstgewerbemuseums.