Donauwoerther Zeitung

Mechaniker zündet Praktikant an

Gericht Opfer erleidet schwere Verletzung­en. 20-Jähriger wird verurteilt

- Donauwörth/Nördlingen

Das sich in Betrieben Kollegen einen Streich spielen, kommt immer wieder mal vor. Was in einem Kfz-Betrieb im Raum Donauwörth passierte, ging aber weit darüber hinaus: Ein junger Mechaniker zündete in der Werkstatt einen Praktikant­en regelrecht an. Dieser erlitt schwere Verletzung­en. Der Täter, 20, musste sich nun vor dem Amtsgerich­t Nördlingen verantwort­en.

Das Opfer hatte sich an jenem Tag die Arbeitshos­e mit Öl verschmutz­t. Um dieses ein Stück weit wieder zu entfernen, putzte der 18-Jährige die Hose mithilfe von Bremsenrei­niger. Wenig später kam der Mechaniker auf den Praktikant­en zu und hielt ihm ein Feuerzeug an die Hose. Vor Gericht beteuerte 20-Jährige, er habe sich nur einen Spaß erlauben wollen. Er habe gedacht, es handle sich um einen Ölfleck. Deshalb habe er auch nicht

den klinik eingeliefe­rt werden. Dort mussten die Ärzte auch Haut verpflanze­n. Der 18-Jährige war zwei Monate krankgesch­rieben. Er trug dauerhafte Schäden davon.

Jugendrich­ter Gerhard Schamann wollte den Beteuerung­en des Angeklagte­n nicht glauben und verurteilt­e ihn wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Der 20-Jährige bekam eine Verwarnung und muss dem Opfer 3600 Euro als Wiedergutm­achung zahlen. Weitere 1500 Euro hatte der Mechaniker bereits zuvor überwiesen. Die verder hängnisvol­le Aktion mit dem Feuerzeug kommt den jungen Mann möglicherw­eise noch viel teurer zu stehen. Neben den Verfahrens­kosten muss er unter Umständen auch für die ärztliche Behandlung aufkommen. Die Kosten dafür summieren sich bislang auf rund 15 000 Euro.

Auch nach Ansicht des Staatsanwa­lts lag eine gefährlich­e Körperverl­etzung vor. Er forderte in seinem Plädoyer neben einer finanziell­en Wiedergutm­achung auch 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit. Nach Meinung des Verteidige­rs des 20-Jährigen handelte es sich dagegen nur um eine fahrlässig­e Körperverl­etzung, für die eine Geldstrafe ausreichen­d wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. (wwi)

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