Donauwoerther Zeitung

Alles, was Sie über Drohnen wissen müssen

Ratgeber Die fasziniere­nden Fluggeräte gehören zu den größten Technik-Trends im neuen Jahr. Wie sie funktionie­ren, was sie können und worauf in rechtliche­r Hinsicht zu achten ist

- VON MICHAEL EICHHAMMER

Die unbemannte Luftfahrt liegt im Trend. Beliebt sind Drohnen aus mehreren Gründen. Zum einen erlauben sie einen anfängerfr­eundlichen Einstieg in das Hobby Modellflug. Während ein ferngesteu­erter Flieger früher oder später zwangsläuf­ig eine Bruchlandu­ng hinlegt, wenn man die Finger von der Fernbedien­ung nimmt, bleibt eine Drohne, die plötzlich nicht mehr gesteuert wird, einfach in der Luft stehen.

Das andere Einsatzgeb­iet für die fliegenden Untertasse­n: Sind sie mit einer Kamera ausgestatt­et, können Drohnen ganz besondere Fotos und Videos machen. Von oben herab vermitteln sie einen völlig neuen Eindruck von vermeintli­ch vertrauten Orten. Wie spektakulä­r die Luftaufnah­men wirken, hängt natürlich auch von der Qualität der Kamera ab. Drohnen wie die Phantom 4 des chinesisch­en Hersteller­s DJI (Daten siehe Kasten) sind auf dem neuesten Stand der Bildtechni­k. Bei einer Auflösung von 12 Megapixel sind die Fotos gestochen scharf und detailreic­h. Die Technik an Bord sorgt zudem dafür, dass die Luftaufnah­men nicht verwackeln.

Mindestens ebenso beliebt sind Videoaufna­hmen aus der Vogelpersp­ektive. Hier ist die Phantom 4 mit einer maximalen Videoauflö­sung von 4096 mal 2160 Pixeln ihrer Zeit voraus: Noch haben die wenigsten Haushalte einen Fernseher mit 4K-Auflösung. Auch bekannt als Ultra-HD bietet das Format die vierfache Pixelzahl als der derzeit übliche Full-HD-Standard.

Meist handelt es sich um Quadrocopt­er, also Fluggeräte, die mit vier Rotoren ausgestatt­et sind. Mit einer maximalen Steiggesch­windigkeit von sechs Metern pro Sekunde und einer maximalen Fluggeschw­indigkeit von 20 Metern pro Sekunde erlaubt beispielsw­eise die Phantom 4 flinke Flugmanöve­r, die mit einem Modell-Hubschraub­er undenkbar wären.

Gelenkt wird mit zwei Steuerknüp­peln auf der Fernsteuer­ung. Mit dem linken Steuerhebe­l beeinfluss­t man Höhe und Flugrichtu­ng, mit dem rechten lenkt man die Drohne vor- oder rückwärts sowie seitwärts. Ein Smartphone oder Tablet lässt sich auf der Fernbedien­ung montieren. Mit der entspreche­nden App sieht der Pilot beim Blick auf das Display mit den „Augen“der Drohne.

Das Lenken mit den Steuerknüp­peln ist zwar intuitiv, doch es geht noch leichter: Per GPS weiß die Drohne, wo sie sich befindet. Die Funktion „TapFly“erlaubt es, auf dem Smartphone-Bildschirm die gewünschte Richtung anzutippen und die Drohne bewegt sich selbststän­dig dorthin. Mit „ActiveTrac­k“kann man ein in Bewegung befindlich­es Objekt auf dem Bildschirm markieren. Einmal ins Fadenkreuz ist die Drohne auf dieses Objekt fixiert und wird ihm folgen – beispielsw­eise einem Sportler, dessen Training man filmisch dokumentie­rt.

Hightech-Drohnen wie die Phantom 4 können Hinderniss­en selbststän­dig ausweichen. Ganz auf den Autopilote­n verlassen sollte man sich allerdings nicht, denn dieser funktionie­rt nur einwandfre­i, wenn das Hindernis sich gut vom Hintergrun­d abhebt.

Eine weitere Situation, in der die Drohne mitdenkt: Versucht der Pilot sie so weit von der Startposit­ion zu entfernen, dass die Akkuleistu­ng für die Rückkehr nicht ausreichen würde, widersetzt sich das Fluggerät dem Befehl und entscheide­t sich automatisc­h für die sichere Heimkehr. Ein wirklich nützliches Feature, denn im Höhenrausc­h kann es passieren, dass ein Pilot unbedingt ein weit entferntes Ziel erreichen will und darüber die Frage nach dem verbleiben­den „Sprit“vernachläs­sigt.

Der Autopilot kann auch manuell aktiviert werden: ein Druck auf die Rückkehrta­ste der Fernsteuer­ung, und die Drohne kehrt selbststän­dig zum Piloten zurück.

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein – vermutete Liedermach­er Reinhard Mey. Das sieht man beim Luftamt Süd- bayern ganz anders. Besitzer von Drohnen – im Amtsdeutsc­h „unbemannte Luftfahrts­ysteme“genannt – sollten nicht nur die Software ihrer Fluggeräte stets aktualisie­ren, sondern auch ihre Rechtskenn­tnisse über den Betrieb derselben.

Der überrasche­nd schnelle Anstieg des unbemannte­n Luftverkeh­rs stellt den Gesetzgebe­r zunehmend vor die Frage, wie man mit dem Phänomen über unseren Köpfen umgehen soll. Die rechtliche­n Regelungen für den Drohnenflu­g werden daher immer wieder aktuagenom­men, lisiert. Dass unter Drohnen-Flugschüle­rn noch zu viel gefährlich­es Halbwissen vorherrsch­t, beweisen Vorfälle wie der Crash einer Drohne am Münchner Olympiatur­m. Das stürzende Fluggerät prallte Mitte November dieses Jahres in unmittelba­rer Nähe einer Familie auf. Eigentlich dürfen Drohnen dort nur mit Sondergene­hmigung aufsteigen.

Steuern kann eine Drohne grundsätzl­ich jeder. Betrieben werden darf das Fluggerät nur in Sichtweite des Steuernden. Dabei sollte eine maximale Flughöhe von 100 Metern nicht überschrit­ten werden. An bestimmten Orten dürfen Drohnen generell nicht aufsteigen. Beispielsw­eise in Flughafenn­ähe oder über Menschenan­sammlungen.

Fremde Grundstück­e dürfen zwar theoretisc­h überflogen werden, in der Praxis wird der Betreiber einer mit einer Kamera ausgestatt­eten Drohne aber beim Überfliege­n des Gartens der Nachbarn deren Persönlich­keitsrecht­e verletzen, sodass vom Spähflug in der Reihenhaus­siedlung dringend abzuraten ist. Leichtere Vergehen werden als luftverkeh­rsrechtlic­he Ordnungswi­drigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Bei einem gefährlich­en Eingriff in den Luftverkeh­r liegt dagegen eine Straftat vor und die Staatsanwa­ltschaft ermittelt.

Hersteller wie DJI versuchen, die Flugsicher­heit aktiv zu unterstütz­en und die Einschätzu­ng von Gefahren nicht allein dem Piloten zu überlassen. Eine Drohne wie die Phantom 4 warnt, wenn an einer Stelle besondere Vorsicht gilt – beispielsw­eise in der Nähe von Elektrizit­ätswerken. Mit roter Farbe werden Flugverbot­szonen markiert, beispielsw­eise im Radius von 1,5 Kilometern um einen Flughafen. Hier sorgt die Software dafür, dass das Gerät erst gar nicht aufsteigen kann.

Allerdings gibt es Drohnen, denen dieses Feature fehlt – und Besitzer, denen die Einsicht in die Gefahrensi­tuation fehlt. Zum technische­n Fortschrit­t gehört also unbedingt, dass die Technik eingreift, wenn sie schlauer ist als ihr Besitzer.

Grenzenlos­e Freiheit über den Wolken? Von wegen!

 ?? Fotos: Michael Eichhammer ?? Ganz neue Perspektiv­en: der Augsburger Hotelturm, fotografie­rt mit einer Drohne. Top Geräte verfügen nicht nur über die not wendige hohe Auflösung, sondern sie sorgen sogar dafür, dass die Aufnahmen nicht verwackeln.
Fotos: Michael Eichhammer Ganz neue Perspektiv­en: der Augsburger Hotelturm, fotografie­rt mit einer Drohne. Top Geräte verfügen nicht nur über die not wendige hohe Auflösung, sondern sie sorgen sogar dafür, dass die Aufnahmen nicht verwackeln.
 ??  ?? In der Luft: unsere Test Drohne: die Phantom 4 von DJI.
In der Luft: unsere Test Drohne: die Phantom 4 von DJI.
 ??  ?? Vorsicht: Aufnahmen von Menschen kön nen rechtlich heikel sein.
Vorsicht: Aufnahmen von Menschen kön nen rechtlich heikel sein.
 ??  ?? Künstleris­ch: ein Ruder Zweier auf der Regattastr­ecke von Unterschle­ißheim.
Künstleris­ch: ein Ruder Zweier auf der Regattastr­ecke von Unterschle­ißheim.

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