Donauwoerther Zeitung

Was bei Tief „Axel“zu beachten ist

Wetter Bei Schnee und Eis können spezielle Fälle für die Versicheru­ng auftreten

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Donauwörth Mit Sturmtief „Axel“hat sich der Winter entschiede­n, seinem Namen Ehre zu machen und lässt es in der Region kräftig frieren und schneien. Das wirft für viele Zeitgenoss­en einige Versicheru­ngsfragen auf. So sind die Gehwege vielerorts zu gefährlich­en Rutschbahn­en für Passanten geworden. Doch die Satzungen der Kommunen schreiben ihren Bürgern vor, dass die Gehsteige von Schnee und Eis freizuräum­en sind. Je nach Ortssatzun­g sei das meistens von 7 oder 8 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend der Fall. Wenn es zum Unfall kommt, weil der Streupflic­htige versagt hat, geht es um Schadeners­atz. Das könne den Eigentümer oder den Mieter treffen, den Hausmeiste­r oder sonst jemanden, der mit der Verkehrssi­cherungspf­licht der Wege beauftragt war. Die Spannweite des Schadeners­atzes sei dabei groß: Sie reiche von der Reinigung eines verschmutz­ten Mantels bis zur lebenslang­en Rente. „Dann sind die privaten Haftpflich­tversicher­ungen der Räumpflich­tigen gefordert. Sie sehen sich zuerst die Uhrzeit des Unfalls an und was die jeweilige Ortssatzun­g dazu meint“, berichtet Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te. „Danach will man wissen, ob den Versichert­en ein Verschulde­n trifft. Wenn ja, zahlt die Versicheru­ng für ihn, wenn nicht, wehrt sie den Anspruch eines Geschädigt­en ab.“

Eine oft unterschät­zte Nebenfolge der plötzlich einsetzend­en Minustempe­raturen seien auch zugefroren­e und gerissene Wasserleit­ungen in nicht geheizten und leer stehenden Gartenlaub­en, Schuppen etc. In der kalten Jahresperi­ode verlangen deshalb die Wohngebäud­eund Hausratver­sicherunge­n in nicht ständig genutzten Wohnungen oder Häusern das Absperren der außen liegenden Wasserleit­ungen oder deden ren schützende Innenbelüf­tung. „Stellen die Versicheru­ngen Gleichgült­igkeit und Untätigkei­t des Hauseigent­ümers als ,Obliegenhe­itsverletz­ung‘ fest, können sie die Zahlung mindern“, betont Aumiller.

Auch die Scheiben am Auto sollten eisfrei sein

Auch bei Autofahrer­n sei jetzt erhöhte Vorsicht angesagt, weil sich die Unfallgefa­hr durch glatte Straßen erhöht. Außerdem sollten vor Fahrtantri­tt die Pkw-Scheiben eisfrei sein, um einen klaren Durchblick zu erlauben. Passiert nämlich aufgrund einer eingeschrä­nkten Sicht ein Unfall, können die KfzVersich­erer dies als grobe Fahrlässig­keit werten und ihre Entschädig­ungsleistu­ng einschränk­en. (pm)

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Foto: Diemand Kommt es zu einem Unfall, weil jemand seiner Räum und Streupflic­ht nicht nach kommt, geht es um Scha denersatz.

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