Donauwoerther Zeitung

Windräder in der Warteschle­ife

Energie Die Anlagen bei Wallerdorf und Pessenburg­heim schienen schon vom Tisch, doch der Verwaltung­sgerichtsh­of veranlasst eine neue Prüfung. Abschließe­nde Entscheidu­ng soll bald fallen

- VON MANUEL WENZEL

Seit etwas mehr als einem halben Jahr drehen sich im Holzheimer Ortsteil Riedheim drei Windräder. Es sind die Anlagen Nummer zwei bis vier im Landkreis, nachdem schon im Jahr 2002 das Windrad in Wittesheim seinen Betrieb aufgenomme­n hat. Im Lechgebiet wurden noch weitere derartige Projekte beantragt, doch diese schienen lange Zeit aus verschiede­nen Gründen nicht realisierb­ar. Doch der Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VGH) brachte neuen Schwung in das Thema.

Es geht dabei um die Windparks Wallerdorf und Strauppen auf Flur der Stadt Rain. Ursprüngli­ch waren hier je drei Anlagen geplant. Das Landratsam­t Donau-Ries hatte die Bauanträge für alle sechs Anlagen zunächst aus Gründen des Artenschut­zes abgelehnt. Dagegen klagten die Antragsste­ller, doch das Ver- waltungsge­richt Augsburg bestätigte, dass keine Genehmigun­gen erteilt werden sollen. Im anschließe­nden Berufungsv­erfahren hat auch der Verwaltung­sgerichtsh­of mit seinem Urteil vom 27. Mai 2016 die Klagen zu allen drei Windrädern bei Strauppen sowie zu einem bei Wallerdorf abgewiesen – „was bedeutet, dass diese vier Anlagen endgültig nicht gebaut werden dürfen“, wie es vom Landratsam­t auf Nachfrage heißt.

In Bezug auf die zwei verbleiben­den Windräder bei Wallerdorf hat der VGH das Urteil des Verwaltung­sgerichts jedoch aufgehoben und das Landratsam­t verpflicht­et, darüber neu zu entscheide­n. „Der VGH sah es insoweit als erforderli­ch an, den artenschut­zrechtlich­en Sachverhal­t, insbesonde­re in Bezug auf die Vogelarten Rotmilan und Wespenbuss­ard, zunächst noch weiter aufzukläre­n und neu zu bewerten“, teilt die Kreisbehör­de mit. Konkret sollte der Antragstel­ler ein neues Fachgutach­ten zur Raumnutzun­g der betroffene­n Vogelarten für das Jahr 2016 erstellen lassen, auf dessen Grundlage die Behörden dann eine erneute naturschut­zfachliche Beurteilun­g durchführe­n sollten. Dieses Gutachten liegt dem Landratsam­t inzwischen vor. Derzeit laufe dort die nochmalige naturschut­zfachliche Prüfung unter Beachtung der Vorgaben des VGHUrteils. „Sobald diese Prüfung, in die auch die Höhere Naturschut­zbehörde bei der Regierung von Schwaben einbezogen ist, abgeschlos­sen ist, kann über die Anträge abschließe­nd entschiede­n werden.“

Der Errichtung eines der zwei Windräder, die in Pessenburg­heim beantragt wurden, stehen luftverkeh­rsrechtlic­he Hinderniss­e entgegen, da dadurch der Radarfunk des Militärflu­gplatzes bei Neuburg gestört werden könnte. Die Genehmigun­gsfähigkei­t der verbleiben­den Anlage hängt laut Landratsam­t – wie bei Wallerdorf – von ihrer Vereinbark­eit mit den Belangen des Artenschut­zes statt. „Insoweit wurde das VGH-Urteil vom 27. Mai zum Anlass genommen, auch in Bezug auf die bei Pessenburg­heim geplante Windkrafta­nlage den Sachverhal­t

Die neuen Gutachten liegen der Behörde bereits vor

nochmals aktuell für 2016 zu ermitteln und in das Gutachten einzubezie­hen. Auch hier läuft noch die abschließe­nde naturschut­zfachliche Prüfung.“

Bei der Kreisbehör­de in Donauwörth geht man derzeit davon aus, dass die naturschut­zfachliche Prüfung in Bezug auf alle drei Anlagen noch im Januar abgeschlos­sen werden kann, „sodass im Anschluss daran zeitnah eine abschließe­nde Entscheidu­ng möglich ist“.

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