Windräder in der Warteschleife
Energie Die Anlagen bei Wallerdorf und Pessenburgheim schienen schon vom Tisch, doch der Verwaltungsgerichtshof veranlasst eine neue Prüfung. Abschließende Entscheidung soll bald fallen
Seit etwas mehr als einem halben Jahr drehen sich im Holzheimer Ortsteil Riedheim drei Windräder. Es sind die Anlagen Nummer zwei bis vier im Landkreis, nachdem schon im Jahr 2002 das Windrad in Wittesheim seinen Betrieb aufgenommen hat. Im Lechgebiet wurden noch weitere derartige Projekte beantragt, doch diese schienen lange Zeit aus verschiedenen Gründen nicht realisierbar. Doch der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) brachte neuen Schwung in das Thema.
Es geht dabei um die Windparks Wallerdorf und Strauppen auf Flur der Stadt Rain. Ursprünglich waren hier je drei Anlagen geplant. Das Landratsamt Donau-Ries hatte die Bauanträge für alle sechs Anlagen zunächst aus Gründen des Artenschutzes abgelehnt. Dagegen klagten die Antragssteller, doch das Ver- waltungsgericht Augsburg bestätigte, dass keine Genehmigungen erteilt werden sollen. Im anschließenden Berufungsverfahren hat auch der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Urteil vom 27. Mai 2016 die Klagen zu allen drei Windrädern bei Strauppen sowie zu einem bei Wallerdorf abgewiesen – „was bedeutet, dass diese vier Anlagen endgültig nicht gebaut werden dürfen“, wie es vom Landratsamt auf Nachfrage heißt.
In Bezug auf die zwei verbleibenden Windräder bei Wallerdorf hat der VGH das Urteil des Verwaltungsgerichts jedoch aufgehoben und das Landratsamt verpflichtet, darüber neu zu entscheiden. „Der VGH sah es insoweit als erforderlich an, den artenschutzrechtlichen Sachverhalt, insbesondere in Bezug auf die Vogelarten Rotmilan und Wespenbussard, zunächst noch weiter aufzuklären und neu zu bewerten“, teilt die Kreisbehörde mit. Konkret sollte der Antragsteller ein neues Fachgutachten zur Raumnutzung der betroffenen Vogelarten für das Jahr 2016 erstellen lassen, auf dessen Grundlage die Behörden dann eine erneute naturschutzfachliche Beurteilung durchführen sollten. Dieses Gutachten liegt dem Landratsamt inzwischen vor. Derzeit laufe dort die nochmalige naturschutzfachliche Prüfung unter Beachtung der Vorgaben des VGHUrteils. „Sobald diese Prüfung, in die auch die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben einbezogen ist, abgeschlossen ist, kann über die Anträge abschließend entschieden werden.“
Der Errichtung eines der zwei Windräder, die in Pessenburgheim beantragt wurden, stehen luftverkehrsrechtliche Hindernisse entgegen, da dadurch der Radarfunk des Militärflugplatzes bei Neuburg gestört werden könnte. Die Genehmigungsfähigkeit der verbleibenden Anlage hängt laut Landratsamt – wie bei Wallerdorf – von ihrer Vereinbarkeit mit den Belangen des Artenschutzes statt. „Insoweit wurde das VGH-Urteil vom 27. Mai zum Anlass genommen, auch in Bezug auf die bei Pessenburgheim geplante Windkraftanlage den Sachverhalt
Die neuen Gutachten liegen der Behörde bereits vor
nochmals aktuell für 2016 zu ermitteln und in das Gutachten einzubeziehen. Auch hier läuft noch die abschließende naturschutzfachliche Prüfung.“
Bei der Kreisbehörde in Donauwörth geht man derzeit davon aus, dass die naturschutzfachliche Prüfung in Bezug auf alle drei Anlagen noch im Januar abgeschlossen werden kann, „sodass im Anschluss daran zeitnah eine abschließende Entscheidung möglich ist“.