Die Suche nach NS Raubkunst in Österreich
Raubkunst Wie viele Kunstwerke jü discher Bürger in der NS Zeit be schlagnahmt wurden, weiß niemand. Bis 1949 wurden 13 000 Objekte an ihre rechtmäßigen Eigner oder deren Nachkommen zurückgegeben, sofern sie sich aktiv darum bemühten. Nach 1954 wurden für die Restitution von Kunst und Kulturgütern sieben Rück stellungsgesetze, zwei Kunst und Kulturbereinigungsgesetze sowie eine Gesetzesnovelle verabschiedet.
Kommission Akuter Handlungsbe darf ergab sich 1998, als zwei Bilder von Egon Schiele („Bildnis Wally“und „Tote Stadt III“) aus der Sammlung Leopold unmittelbar nach der großen Ausstellung „Egon Schiele: The Leopold Collection, Vienna“im Museum of Modern Art (MoMa) in New York als „Diebesgut“beschlagnahmt wurden. Im Herbst 1998 setzte Bildungsministe rin Elisabeth Gehrer daraufhin eine Kommission für Provenienzforschung ein, die die Bestände der Bundesmu seen systematisch erforschen sollte. Im November 1998 beschloss der Natio nalrat das „Beutekunst“Restitutions gesetz als gesetzliche Grundlage für die Rückgabe von Kunstgegenständen, die im Zuge oder als Folge der NS Zeit in österreichische Bundesmuseen gelangt sind. Mehrere Bundesländer verabschiedeten entsprechende Lan desgesetze.
Restitution In der Folge wurden tau sende ehemals beschlagnahmter Werke an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben, darunter Gemälde von Klimt, Daffinger, Schwind, Alt, Spitzweg, Hanak und Faistauer. Zu den bekanntesten Fällen zählt die Rückgabe der „Goldenen Adele“von Gustav Klimt an die Erben Bernhard Altmanns aus der Österreichischen Ga lerie Belvedere. Als am spektakulärs ten galt bisher die Rückgabe von Kunstwerken der legendären Sammlung Rothschild. 1999 empfahl der Beirat in seinem ersten Bericht die Rückstel lung von rund 250 Kunstgütern aus den Sammlungen Clarice und Louis Rothschild. (AZ)