Wenn Facebook den Job kostet
Internet Wer sich als Beschäftigter in sozialen Netzwerken bewegt, muss aufpassen, was er dort veröffentlicht. Was Firmen im Landkreis Donau-Ries ihren Mitarbeitern erlauben
Wer sich als Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken bewegt, muss aufpassen, was er dort veröffentlicht. Mehr dazu auf
Donauwörth Beim Arbeitgeber meldete sich Sabine K. krank. „Psychosomatische Beschwerden“notierte der Arzt auf dem Attest der 18-Jährigen, die eine Ausbildung zur Friseurin machte. Statt sich zu schonen, saß sie jedoch im Flieger in den Süden. Als der Arbeitgeber wenig später Urlaubsfotos auf der Facebook-Seite von Sabine K. entdeckte und ein paar Einträge (Posts) weiter unten auch noch diese Meldung: „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“öffentlich lesbar fand, ging der Fall vor Gericht. Ihre Ausbildung durfte die 18-Jährige nicht beenden.
Dass Mitarbeiter das Vertrauen ihrer Arbeitgeber so dreist ausnutzen, kommt aber selten vor. Sabine K. stammt nicht aus der Region. Im Landkreis Donau-Ries gab es in den vergangenen Jahren keinen einzigen Fall, bei dem sich ein Unternehmen mit seinen Angestellten vor Gericht wegen der sozialen Medien stritt, bestätigt ein Sprecher des Augsburger Arbeitsgerichts. Trotzdem su- chen Menschen wegen Facebook und Co. häufig Hilfe bei Anwälten wie Armin Englisch. „Probleme gibt es immer wieder mit Posts, in denen Menschen ihren Unmut gegen den Arbeitgeber oder gegen Vorgesetzte äußern“, sagt der Oettinger Experte für Arbeitsrecht. Dabei würden dann oft die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten.
Wer etwa ein Foto eines Kollegen oder eines Vorgesetzten in den sozialen Medien mit einem beleidigenden Text veröffentlicht, muss rechtliche Konsequenzen fürchten. Als Erstes würde der Arbeitgeber nach Englischs Erfahrung die Löschung des Posts bewirken. Seinen Angestellten könnte er Abmahnen oder – im schlimmsten Falle – ihm kündigen. Wie hart die Strafe ausfallen kann, ist laut dem Anwalt auch davon abhängig, wie viele Menschen die Schmähnachricht im Internet sehen konnten. Wer den Chef in einer Gruppe mit fünf engen Freunden beleidigt, habe demnach weniger zu befürchten, als ein gut vernetzter Internetnutzer, der seine Pöbeleien mit tausenden Menschen teilt.
Auch das Verwenden von Smartphone und Internet während der Arbeitszeit kann für Angestellte Konsequenzen haben. Die meisten Arbeitgeber in der Region lassen ihre Mitarbeiter eine Vereinbarung unterschreiben, die genau regelt, wie das Internet während der Arbeitszeit genutzt werden soll – oder eben nicht. Im Landratsamt DonauRies beispielsweise darf das Internet ausschließlich zu dienstlichen Zwecken verwendet werden. Wer gerne private E-Mails schreiben möchte, muss dafür ausstempeln oder die Mittagspause nutzen. Die sozialen Netzwerke sind jedoch gesperrt und dürfen auch mit mobilen Geräten nicht benutzt werden. Ausnahmen müssen schriftlich beantragt werden. Stichprobenartig wird kontrolliert, ob die Mitarbeiter die Richtlinien einhalten.
Die Firma Appl in Wemding handhabt es ähnlich konsequent. Nur in den Pausen und in privaten Notfällen ist das Surfen im Netz und die Handynutzung gestattet. In bestimmten Unternehmensbereichen dagegen ist die Verwendung von Smartphones untersagt. Für die Mitarbeiter gibt es spezielle Schulungen zum Datenschutz und dem sorgsamen Umgang mit dem Netz.
Bei SPN in Nördlingen geht man einen etwas anderen Weg: „Momentan haben wir eher restriktive Richtlinien“, sagt der Technische Geschäftsführer Rainer Hertle. Noch 2017 möchte das Unternehmen den Angestellten wieder mehr Freiräume gewähren. „Gerade auf Youtube gibt es viele Montageanleitungen und Lehrvideos, die unseren Mitarbeiter helfen können“, erklärt Hertle. Auch die sozialen Kanäle möchte das Unternehmen stärker in die tägliche Arbeit einbinden.
Auf private Posts, die in der Freizeit abgeschickt werden, dürfen Unternehmen in der Regel übrigens keinen Einfluss nehmen. Selbst wenn es um eine politische Gesinnung geht, die dem Arbeitgeber nicht ganz so gut gefällt.
Viele Unternehmen sperren die sozialen Medien