Donauwoerther Zeitung

Keine Ausnahmen für Muslima

Mädchen müssen zum Schwimmunt­erricht mit Jungen

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Straßburg Auch muslimisch­e Schülerinn­en müssen generell am gemeinsame­n Schwimmunt­erricht mit Jungen teilnehmen. Ein Elternpaar aus Basel scheiterte am Dienstag vor dem Menschenre­chtsgerich­tshof mit Klagen gegen die Teilnahmep­flicht für ihre Töchter. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflic­ht und der Integratio­n der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründete­n Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschiede­n die Straßburge­r Richter.

Das Urteil liegt auf einer Linie mit einer höchstrich­terlichen Entscheidu­ng aus Deutschlan­d. Die nationalen Gerichte in Europa werden es bei künftigen Streitfäll­en berücksich­tigen müssen.

In dem in Straßburg vorliegend­en Fall waren den Eltern Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum gemeinsame­n Schwimmunt­erricht mit Jungen zu schicken. Die Richter sahen darin keinen Verstoß gegen die Religionsf­reiheit. Sie argumentie­rten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der Integratio­n insbesonde­re von Kindern ausländisc­her Herkunft. Die Kläger kommen aus der Türkei, haben mittlerwei­le aber auch die Schweizer Staatsbürg­erschaft (Beschwerde-Nr. 29086/12).

Auch in Deutschlan­d ziehen immer wieder Eltern vor Gericht, die ihre Kinder vom Schwimmunt­erricht befreien lassen möchten. 2013 scheiterte eine Frankfurte­r Schülerin vorm Bundesverw­altungsger­icht. Die Richter stellten den staatliche­n Bildungs- und Erziehungs­auftrag über die Glaubensfr­eiheit und verwiesen auf einen Ganzkörper­badeanzug („Burkini“) als akzeptable­n Kompromiss. Eine Verfassung­sbeschwerd­e der Schülerin gegen das Urteil wurde 2016 nicht zur Entscheidu­ng angenommen, sodass eine Einschätzu­ng der Karlsruher Richter bislang aussteht.

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Symbolfoto: Rolf Haid, dpa Gerichte verweisen auf den „Burkini“, wenn muslimisch­e Eltern ihre Töchter vom Schwimmunt­erricht befreien lassen wollen.

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