Ruhestand unter Palmen
Finanzen Immer mehr Rentner zieht es ins Ausland. Doch der Lebensabend in Florida, Thailand oder auf Mallorca muss sehr gut geplant sein. Sonst kann es teuer werden
Augsburg Millionen Deutsche haben den Traum vom Rentnerdasein in warmen Gefilden. Gut 229 160 Deutsche träumen nicht nur vom Weggehen. Sie haben es getan – und ließen sich 2015 die Rente ins Ausland überweisen. Das sind laut aktueller Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) 4574 mehr als noch im Jahr davor.
Insgesamt zahlt die gesetzliche Rentenversicherung derzeit rund 1,75 Millionen Renten ins Ausland, ein großer Teil davon geht allerdings an Gastarbeiter, die im Ruhestand wieder in ihre alte Heimat zurückgekehrt sind. Der Lebensabend im Ausland muss gut vorbereitet sein. Sonst kann es finanziell enger werden als so manche Senioren glauben. Zusatzausgaben können manchen Rentner belasten. Und der lange Arm des Fiskus reicht bis in viele Ecken der Welt.
Lässt sich die Rente problemlos mitnehmen?
Grundsätzlich bekommt jeder deutsche Ruheständler, der seiner Heimat den Rücken kehren will, seine Rente auch ins Ausland gezahlt, wie Stefan Braatz, Sprecher der DRV Bund, erklärt. Ob das Geld in voller Höhe oder mit Abschlägen fließt, hängt davon ab, ob die Senioren nur vorübergehend oder dauerhaft weg- ziehen. Und davon, wohin es sie zieht. Außerdem ist entscheidend, welche Zeiten der Rente zugrunde liegen. Überwintern Rentner nur einige Monate lang innerhalb der EUGrenzen, müssen sie keine Einbußen befürchten. Gleiches gilt für Alterssitz-Ziele wie USA oder Thailand. Werden die Zelte in Deutschland komplett abgebrochen und wird der Lebensmittelpunkt auf Dauer außerhalb der EU verlagert, kann es auch anders aussehen. Abschläge sind etwa dann möglich, wenn die Rente auch Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) enthält, was häufig Vertriebene oder deutsche Spätaussiedler aus Osteuropa betrifft. Oder wenn eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen gezahlt wird. Ein Beratungsgespräch beim Rententräger kann klären, ob die Auswanderungspläne Auswirkungen auf die Rente haben.
Wohin wird das Geld überwiesen?
Vor dem (Teil-)Umzug sollte der Ruheständler seinen Rentenversicherungsträger informieren und seine neue Adresse angeben. Grundsätzlich besteht die Wahl, sich die Rente auf ein deutsches Konto überweisen zu lassen oder zu einer Bank im Ausland. Aber: Wer sich sein Geld etwa nach Thailand schicken lässt, muss Kursschwankungen und Bankgebühren selbst zahlen. Viele Auslandsrentner müssen zudem einmal jährlich eine Lebensbescheinigung einreichen. Kommt kein Lebenszeichen aus der Ferne, wird die Rentenzahlung gestoppt. Bei Ländern wie Spanien, mit denen es einen elektronischen Sterbedatenabgleich gibt, wird auf die Meldeprozedur verzichtet.
Was ist mit Privatrenten?
Private Renten- oder Lebensversicherer zahlen immer, unabhängig vom Wohnsitz. Ruheständler mit Riester-Vertrag sollten aber aufpassen. Nur diejenigen, die sich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niederlassen, müssen ihre staatliche Förderung nicht zurückzahlen. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten noch Liechtenstein, Island und Norwegen.
Was ist mit dem Finanzamt?
Auch die Steuerpflicht muss man beachten. Das gilt nicht nur für wohlhabende Senioren mit Wohnsitz in der Karibik oder der Schweiz. Sondern auch für ehemalige Gastarbeiter, die nach Kroatien oder Italien zurückgehen. Denn: Seit 2005 werden die Renten Schritt um Schritt stärker besteuert – auch im Ausland. Davon betroffen sind Senioren, die in einem Land leben, das Deutschland den steuerlichen Zugriff erlaubt. Will der Fiskus Geld, kann es für Auslandsrentner richtig teuer werden. Betroffene müssen ihre Altersbezüge vom ersten Euro an versteuern. Der innerhalb Deutschlands übliche Grundfreibetrag entfällt für sie, ebenso das Ehegattensplitting für Verheiratete. Ein Ausweg: Rentner mit Auslandswohnsitz, die mindestens 90 Prozent ihres Einkommens aus Deutschland beziehen, können den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Dann gelten Steuerfreibeträge und Ehegatten-Splitting weiter. Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg.
Was ist mit Kranken- und Pflegeschutz?
Ziehen Rentner innerhalb Europas um, können sie zwar in ihrer Krankenkasse bleiben. Doch die neue Heimat bestimmt nun über die Versorgung. Und die kann deutlich schlechter sein als in Deutschland. Auf jeden Fall ist die Versorgung teurer. So gibt es etwa in Frankreich hohe Selbstbehalte, in Spanien muss Zahnersatz immer privat gezahlt werden. In Ländern wie der Türkei, Kroatien oder Tunesien gibt es gar keine Pflegeleistungen. Eine extra private Pflegeversicherung kann ratsam sein. Außerhalb Europas und der genannten Länder endet die Kassenabsicherung komplett. Wer in die USA, nach Kanada oder Thailand zieht, braucht dort eine private Krankenversicherung.