Donauwoerther Zeitung

Ruhestand unter Palmen

Finanzen Immer mehr Rentner zieht es ins Ausland. Doch der Lebensaben­d in Florida, Thailand oder auf Mallorca muss sehr gut geplant sein. Sonst kann es teuer werden

- VON BERRIT GRÄBER

Augsburg Millionen Deutsche haben den Traum vom Rentnerdas­ein in warmen Gefilden. Gut 229 160 Deutsche träumen nicht nur vom Weggehen. Sie haben es getan – und ließen sich 2015 die Rente ins Ausland überweisen. Das sind laut aktueller Statistik der Deutschen Rentenvers­icherung Bund (DRV) 4574 mehr als noch im Jahr davor.

Insgesamt zahlt die gesetzlich­e Rentenvers­icherung derzeit rund 1,75 Millionen Renten ins Ausland, ein großer Teil davon geht allerdings an Gastarbeit­er, die im Ruhestand wieder in ihre alte Heimat zurückgeke­hrt sind. Der Lebensaben­d im Ausland muss gut vorbereite­t sein. Sonst kann es finanziell enger werden als so manche Senioren glauben. Zusatzausg­aben können manchen Rentner belasten. Und der lange Arm des Fiskus reicht bis in viele Ecken der Welt.

Lässt sich die Rente problemlos mitnehmen?

Grundsätzl­ich bekommt jeder deutsche Ruheständl­er, der seiner Heimat den Rücken kehren will, seine Rente auch ins Ausland gezahlt, wie Stefan Braatz, Sprecher der DRV Bund, erklärt. Ob das Geld in voller Höhe oder mit Abschlägen fließt, hängt davon ab, ob die Senioren nur vorübergeh­end oder dauerhaft weg- ziehen. Und davon, wohin es sie zieht. Außerdem ist entscheide­nd, welche Zeiten der Rente zugrunde liegen. Überwinter­n Rentner nur einige Monate lang innerhalb der EUGrenzen, müssen sie keine Einbußen befürchten. Gleiches gilt für Alterssitz-Ziele wie USA oder Thailand. Werden die Zelte in Deutschlan­d komplett abgebroche­n und wird der Lebensmitt­elpunkt auf Dauer außerhalb der EU verlagert, kann es auch anders aussehen. Abschläge sind etwa dann möglich, wenn die Rente auch Beitragsze­iten nach dem Fremdrente­ngesetz (FRG) enthält, was häufig Vertrieben­e oder deutsche Spätaussie­dler aus Osteuropa betrifft. Oder wenn eine Erwerbsmin­derungsren­te nicht nur aus medizinisc­hen Gründen gezahlt wird. Ein Beratungsg­espräch beim Rententräg­er kann klären, ob die Auswanderu­ngspläne Auswirkung­en auf die Rente haben.

Wohin wird das Geld überwiesen?

Vor dem (Teil-)Umzug sollte der Ruheständl­er seinen Rentenvers­icherungst­räger informiere­n und seine neue Adresse angeben. Grundsätzl­ich besteht die Wahl, sich die Rente auf ein deutsches Konto überweisen zu lassen oder zu einer Bank im Ausland. Aber: Wer sich sein Geld etwa nach Thailand schicken lässt, muss Kursschwan­kungen und Bankgebühr­en selbst zahlen. Viele Auslandsre­ntner müssen zudem einmal jährlich eine Lebensbesc­heinigung einreichen. Kommt kein Lebenszeic­hen aus der Ferne, wird die Rentenzahl­ung gestoppt. Bei Ländern wie Spanien, mit denen es einen elektronis­chen Sterbedate­nabgleich gibt, wird auf die Meldeproze­dur verzichtet.

Was ist mit Privatrent­en?

Private Renten- oder Lebensvers­icherer zahlen immer, unabhängig vom Wohnsitz. Ruheständl­er mit Riester-Vertrag sollten aber aufpassen. Nur diejenigen, die sich innerhalb des Europäisch­en Wirtschaft­sraums (EWR) niederlass­en, müssen ihre staatliche Förderung nicht zurückzahl­en. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten noch Liechtenst­ein, Island und Norwegen.

Was ist mit dem Finanzamt?

Auch die Steuerpfli­cht muss man beachten. Das gilt nicht nur für wohlhabend­e Senioren mit Wohnsitz in der Karibik oder der Schweiz. Sondern auch für ehemalige Gastarbeit­er, die nach Kroatien oder Italien zurückgehe­n. Denn: Seit 2005 werden die Renten Schritt um Schritt stärker besteuert – auch im Ausland. Davon betroffen sind Senioren, die in einem Land leben, das Deutschlan­d den steuerlich­en Zugriff erlaubt. Will der Fiskus Geld, kann es für Auslandsre­ntner richtig teuer werden. Betroffene müssen ihre Altersbezü­ge vom ersten Euro an versteuern. Der innerhalb Deutschlan­ds übliche Grundfreib­etrag entfällt für sie, ebenso das Ehegattens­plitting für Verheirate­te. Ein Ausweg: Rentner mit Auslandswo­hnsitz, die mindestens 90 Prozent ihres Einkommens aus Deutschlan­d beziehen, können den Antrag auf unbeschrän­kte Steuerpfli­cht stellen. Dann gelten Steuerfrei­beträge und Ehegatten-Splitting weiter. Zuständig ist das Finanzamt Neubranden­burg.

Was ist mit Kranken- und Pflegeschu­tz?

Ziehen Rentner innerhalb Europas um, können sie zwar in ihrer Krankenkas­se bleiben. Doch die neue Heimat bestimmt nun über die Versorgung. Und die kann deutlich schlechter sein als in Deutschlan­d. Auf jeden Fall ist die Versorgung teurer. So gibt es etwa in Frankreich hohe Selbstbeha­lte, in Spanien muss Zahnersatz immer privat gezahlt werden. In Ländern wie der Türkei, Kroatien oder Tunesien gibt es gar keine Pflegeleis­tungen. Eine extra private Pflegevers­icherung kann ratsam sein. Außerhalb Europas und der genannten Länder endet die Kassenabsi­cherung komplett. Wer in die USA, nach Kanada oder Thailand zieht, braucht dort eine private Krankenver­sicherung.

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Foto: dpa Traumziel Süden: Senioren sollten sich frühzeitig über Rentenbezü­ge und Versicheru­ngsschutz im Ausland informiere­n, wenn sie auswandern wollen.

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