Donauwoerther Zeitung

Sind die Windräder in Riedheim zu laut?

Umwelt Seit Juni drehen sich die drei Anlagen in dem Holzheimer Ortsteil. Zahlreiche Bürger fühlen sich seitdem durch Lärm gestört, vor allem in der Nacht. Darum hat das Landratsam­t Donau-Ries nachgemess­en. Das ist das Ergebnis

- VON MANUEL WENZEL

Holzheim Riedheim „So manche Nacht wurde unser Schlaf durch den von den Windkrafta­nlagen ausgehende­n Lärm unterbroch­en oder sogar ganz beendet“– diese Zeilen hat das aufgebrach­te Ehepaar Johanna und Josef Ruisinger vor Kurzem an das Landratsam­t Donau-Ries geschriebe­n. Der Vorwurf bezieht sich auf die drei Windräder im Holzheimer Ortsteil Riedheim, die sich dort seit dem vergangene­n Juni drehen. Praktisch mit Inbetriebn­ahme gingen beim Landratsam­t die ersten Beschwerde­n dieser Art ein, wie man dort auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt. 14 Haushalte aus den Gemeindege­bieten Holzheim und dem benachbart­en Baar (Kreis Aichach-Friedberg) – dort wohnen auch die Schreiber des eingangs erwähnten Briefs – hätten sich direkt an die Behörde gewandt, bei der Gemeinde Holzheim seien vor Ort sogar rund 40 Beschwerde­n eingegange­n.

„Das ist bei uns schon ein großes Thema“, bestätigt Bürgermeis­ter Robert Ruttmann. Wobei das Spektrum an Meinungen weit reiche: Einige Bürger hielten sich aus dem Thema raus, andere hätten sich mit den (inklusive Rotorblätt­ern) 200 men. Diese könnten durchaus wahrnehmba­r sein, gesteht man im Landratsam­t ein. Eine Erklärung dafür, dass manche Anwohner die Anlagen als so störend empfinden, könne sein, dass gerade während der Nacht „mangels anderweiti­ger relevanter Geräuschqu­ellen“in der Umgebung von Holzheim und Baar bislang fast völlige Ruhe herrschte.

Gesetzlich besteht laut der Behörde allerdings kein Anspruch darauf, dass dieser Status „für alle Zeiten aufrechter­halten bleibt“. Durch die Windräder werde es demnach in den angrenzend­en Orten tatsächlic­h lauter – „bis zur Höhe der festgelegt­en Richtwerte darf es nach dem Willen des Gesetzgebe­rs aber eben auch lauter werden“, so das Landratsam­t. Für den Betrieb hat dies also vorerst keinerlei Folgen. Beschränku­ngen könne es nur dann geben, wenn die zugelassen­en Werte nachweisli­ch überschrit­ten würden.

Allerdings: Aufgrund der Komplexitä­t einer schalltech­nischen Vermessung von Windrädern mit verschiede­nsten Einflussgr­ößen sei es mit der am Landratsam­t vorhandene­n Ausrüstung nur möglich, „orientiere­nde, also annähernde Messungen“durchzufüh­ren. Diese hätten zwar keinen Grund zur Beanstandu­ng ergeben. Um den Sorgen der Bürger dennoch angemessen Rechnung zu tragen und eventuelle Restzweife­l auszuräume­n, sei die Behörde grundsätzl­ich bereit, vertiefte Untersuchu­ngen beim Landesamt für Umwelt oder einem externen Sachverstä­ndigen in Auftrag zu geben.

Ein Fall für die Kreisgremi­en

Aus Kostengrün­den müssten hierzu aber erst die entspreche­nden Kreisgremi­en beraten. In der nächsten Kreissauss­chusssitzu­ng im Februar soll das Thema auf die Agenda kommen. Sollte dann doch herauskomm­en, dass die Grenzwerte überschrit­ten werden, wären eine verringert­e Drehzahl oder Abschaltze­iten mögliche Konsequenz­en. „Eine vollständi­ge Einstellun­g des Betriebs erscheint auf Basis der bisherigen Erkenntnis­se jedoch als unrealisti­sch“, heißt es aus dem Landratsam­t.

Das dürfte die Eheleute Ruisinger aus Baar freilich nicht zufrieden stimmen, denn sie schreiben weiter: „Wir haben ein Recht darauf, die notwendige Ruhe zu finden, und darauf, dass unsere Gesundheit nicht beeinträch­tigt wird. Wenn ein solcher Betrieb nicht möglich ist, muss der Betrieb untersagt werden.“ nieur vorgenomme­n. Diese hätten auch im Zeitraum zwischen 22 und 3 Uhr stattgefun­den. „Aufgrund dieser Messungen und Eindrücke vor Ort ergaben sich bisher jedoch keine belastbare­n Anhaltspun­kte dafür, dass die Anlagen höhere Schallemis­sionen als genehmigt verursache­n“, heißt es von der Kreisbehör­de.

Diese gibt obendrein zu bedenken, dass bei der Genehmigun­g der drei Windräder zum Teil sogar strengere Maßstäbe angesetzt wurden, als es eigentlich gesetzlich vorgeschri­eben ist. Der Lärmpegel, der vom Windpark erzeugt wird, liege zwischen 33 und 40 Dezibel – je nachdem, wo die Geräusche ankomMeter hohen Bauten weitgehend abgefunden, und wiederum andere sähen darin eine große Belastung und protestier­en, so Ruttmann. Die eingegange­nen Klagen richten sich vor allem gegen den Lärm, den die Windräder in der Nacht erzeugen. Schlafen bei offenem Fenster sei oft nicht mehr möglich, selbst bei geschlosse­nen Fenstern und herunterge­lassenen Rollläden werde die Nachtruhe gestört – so lauten einige der Kritikpunk­te. Um zu klären, ob von dem Windpark tatsächlic­h unzulässig­e Emissionen ausgehen, hat das Landratsam­t seit Juli mehrere Ortsbegehu­ngen samt Lärmmessun­gen durch einen Umweltinge-

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