Geflügel muss weiter im Stall bleiben
Vogelgrippe Landratsamt sieht nach wie vor die Gefahr, dass sich die Seuche in der Region ausbreiten könnte. Welche Folgen das hat
Aufgrund des unverändert hohen Risikos, das von der Geflügelpest für Nutzgeflügelhaltungen ausgehe, bestehe die Verpflichtung zur Stallhaltung weiterhin. Darauf weist das Landratsamt hin.
„Regelmäßige Nachweise des Erregers bei Wildvögeln und Neuausbrüche der Seuche in Nutzgeflügelbeständen machen die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der angeordneten Schutzmaßnahmen deutlich“, erklärt die Behörde. Es zwar vornehmlich Nutzgeflügelbestände im Norden Deutschlands betroffen, „da sich Wildvögel aber über große Entfernungen bewegen können, wirken sich diese Ausbrüche auch auf Bayern aus“.
Bislang zwei infizierte Kadaver gefunden
Im Donau-Ries-Kreis sind bislang zwei Fälle der Vogelgrippe bekannt. Es wurden zwei Kadaver gefunden, die infiziert waren: Anfang Dezem- ber der eines Schwans am Lech zwischen Oberndorf und Rain sowie Mitte Dezember der einer Stockente an der Donau bei Marxheim.
Aufgrund der beschriebenen Situation gelten dem Landratsamt zufolge die in Bayern erlassene Stallpflicht und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bis auf Weiteres fort.
Börsen und Märkte, sowie ähnliche Veranstaltungen, bei denen alle Arten von Vögeln verkauft, gehanseien delt oder zur Schau gestellt werden, bleiben verboten.
Die aktuell auftretende Geflügelpestvariante H5N8 stelle keine Gefahr für Menschen oder andere Haustiere dar, betont die Behörde. „Krankheitsfälle treten ausschließlich bei Geflügel auf.“Aus hygienischen Gründen, und um die Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu vermeiden, empfiehlt das Amt dennoch, verendete Wildvögel unberührt zu lassen.