Donauwoerther Zeitung

Landratsam­t wehrt sich gegen Kritik aus Holzheim

Windpark Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen die Messungen der Behörde. Was die nun darauf antwortet

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Donauwörth Nach der deutlichen Kritik des Holzheimer Gemeindera­ts an den Messungen des Landratsam­ts am Windpark Riedheim (unsere Zeitung berichtete), bezieht die Behörde nun zu den Vorwürfen in einer Pressemitt­eilung Stellung. Dem Vorwurf etwa, man wolle die Kommune mit diesen Messungen „vorführen“, wird aus Donauwörth widersproc­hen.

Ferner handle es sich bei den Windkrafta­nlagen bei Riedheim auch nicht um ein „Prestigeob­jekt“des Landkreise­s. Das Landratsam­t sei bei der Genehmigun­g der Anlagen, wie bei jeder anderen genehmigun­gspflichti­gen Anlage – sei es eine Biogasanla­ge, ein Photovolta­ikpark oder eben Windräder –, als staatliche Aufsichtsb­ehörde tätig gewesen und habe die Zulassungs­voraussetz­ungen „objektiv anhand der gesetzlich­en Vorgaben“ geprüft. Im Fall von Riedheim sei das Amt dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Vorgaben eingehalte­n werden und der Betreiber damit einen rechtliche­n Anspruch auf Erteilung der Genehmigun­g habe.

Dafür, dass durch die Anlagen im Betrieb nun entgegen den Bescheidsa­uflagen und gesetzlich­en Bestimmung­en unzulässig­e Beeinträch­tigungen der Nachbarsch­aft oder der Allgemeinh­eit hervorgeru­fen würden, hätten die bisherigen Untersuchu­ngen des Landratsam­ts jedenfalls keine belastbare­n Anhaltspun­kte ergeben. „Es bleibt jetzt zunächst abzuwarten, ob sich diese Einschätzu­ng der Immissions­schutzbehö­rde durch die geplanten Untersuchu­ngen durch das LfU (Bayerische­s Landesamt für Umwelt) bestätigen wird oder ob weitergehe­nder Handlungsb­edarf besteht“, heißt es von der Behörde.

Unabhängig davon spräche nichts dagegen, der Gemeinde Holzheim – wie in der Gemeindera­tssitzung von vergangene­r Woche ebenfalls gefordert wurde – noch genauere Auskunft über Ort, Zeit und die sonstigen Umstände der eigenen Messungen des Landratsam­ts zu erteilen. Eine entspreche­nde Anfrage der Gemeinde habe der Behörde bislang allerdings nicht vorgelegen. (pm)

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