Landratsamt wehrt sich gegen Kritik aus Holzheim
Windpark Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen die Messungen der Behörde. Was die nun darauf antwortet
Donauwörth Nach der deutlichen Kritik des Holzheimer Gemeinderats an den Messungen des Landratsamts am Windpark Riedheim (unsere Zeitung berichtete), bezieht die Behörde nun zu den Vorwürfen in einer Pressemitteilung Stellung. Dem Vorwurf etwa, man wolle die Kommune mit diesen Messungen „vorführen“, wird aus Donauwörth widersprochen.
Ferner handle es sich bei den Windkraftanlagen bei Riedheim auch nicht um ein „Prestigeobjekt“des Landkreises. Das Landratsamt sei bei der Genehmigung der Anlagen, wie bei jeder anderen genehmigungspflichtigen Anlage – sei es eine Biogasanlage, ein Photovoltaikpark oder eben Windräder –, als staatliche Aufsichtsbehörde tätig gewesen und habe die Zulassungsvoraussetzungen „objektiv anhand der gesetzlichen Vorgaben“ geprüft. Im Fall von Riedheim sei das Amt dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Vorgaben eingehalten werden und der Betreiber damit einen rechtlichen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung habe.
Dafür, dass durch die Anlagen im Betrieb nun entgegen den Bescheidsauflagen und gesetzlichen Bestimmungen unzulässige Beeinträchtigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit hervorgerufen würden, hätten die bisherigen Untersuchungen des Landratsamts jedenfalls keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben. „Es bleibt jetzt zunächst abzuwarten, ob sich diese Einschätzung der Immissionsschutzbehörde durch die geplanten Untersuchungen durch das LfU (Bayerisches Landesamt für Umwelt) bestätigen wird oder ob weitergehender Handlungsbedarf besteht“, heißt es von der Behörde.
Unabhängig davon spräche nichts dagegen, der Gemeinde Holzheim – wie in der Gemeinderatssitzung von vergangener Woche ebenfalls gefordert wurde – noch genauere Auskunft über Ort, Zeit und die sonstigen Umstände der eigenen Messungen des Landratsamts zu erteilen. Eine entsprechende Anfrage der Gemeinde habe der Behörde bislang allerdings nicht vorgelegen. (pm)